TÜV Rheinland geprüfter Wärme-Arbeitsplatz

Individuelle Lösungen gegen Hitzestress

Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz verringern Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit Ihrer Beschäftigten. Die seit Juni 2010 gültige Arbeitsstättenverordnung fordert deshalb ab 26°C Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer. Unsere Experten untersuchen die tatsächliche Wärmebelastung in Ihrem Betrieb und definieren geeignete Kühlmaßnahmen. Wo technische Kühlung – durch geänderte Luftführung oder den Einbau einer Klimaanlage nicht greift – schlagen sie geeignete organisatorische und persönliche Alternativen wie Kühltextilien vor. Klarheit über die Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen gewinnen Sie durch unsere Vorher-Nachher-Arbeitsplatzanalyse.

Vorteile auf einen Blick

Mit H.E.A.T.-Analysen durch die Experten von TÜV Rheinland

  • erhalten sie bereits im Vorfeld eine neutrale Beurteilung über die Erfolgsaussichten von technischen und organisatorischen Kühlmaßnahmen und senken so Ihr Investitionsrisiko.
  • reduzieren Sie nachweislich das Unfall- und Gesundheitsrisiko in Ihrem Betrieb.
  • gewinnen Sie Rechtssicherheit, indem Sie die Wärmebelastung Ihrer Arbeitsplätze auf das gesetzlich erlaubte Maß reduzieren.
  • schützen Sie speziell ältere Arbeitnehmer vor der gesundheitlichen Mehrbelastung durch Hitze.
  • profitieren Sie vom Expertenwissen der gesamten TÜV Rheinland Group.

Cool bleiben am Arbeitsplatz – so funktioniert`s

Mit international validierten Verfahren, Analysetools und Kennzahlen ermöglichen H.E.A.T. Analysen von TÜV Rheinland professionelle Aussagen über die Wärmebelastung am Arbeitsplatz. Anhand des WBGT-Index nach DIN EN 27243 ermitteln unsere Experten vor Ort die IST-Wärmebelastung am Arbeitsplatz. Mit Hilfe einer Infrarot-Thermografie erstellen sie Bilder des Probanden mit und ohne Kühltextilien wie Preecooling oder Duracooling und messen die Herzfrequenz.

Folgende Ergebnisse der Überprüfung des Wärme-Arbeitsplatzes fassen sie in ihrem Analysebericht zusammen:

  • IST-Wärmebelastung am Arbeitsplatz
  • Einhaltung der Messwerte gemäß der gesetzlichen Richtlinien
  • Gegenüberstellung der Messwerte mit und ohne Kühltextilien

Strengere Rechtsgrundlagen für Hitzeschutz am Arbeitsplatz

Die seit Juni 2010 gültige Arbeitsstättenverordnung schreibt bereits ab 26°C Maßnahmen vor, um den Arbeitnehmer zu schützen. Räume mit Temperaturen ab 35°C dürfen nicht mehr als Arbeitsraum genutzt werden. Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Gefährdungen durch Hitze am Arbeitsplatz primär durch technische Schutzmaßnahmen – etwa durch geänderte Luftführung oder durch den Einbau einer Klimaanlage – zu beheben. Lässt sich die Hitzebelastung technisch nicht minimieren, sind organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen anzuwenden.

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