Gefährdungsbeurteilung für überwachungsbedürftige Anlagen
Sicher im Betrieb
Ihre Mitarbeiter sind am Arbeitsplatz Risiken und Belastungen ausgesetzt.
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt den Umgang mit Arbeitsmitteln, Maschinen und Gefahrstoffen sowie den Betrieb mit überwachungsbedürftigen Anlagen. Unsere Sicherheitsingenieure prüfen Ihre Maßnahmen zur Gefährdungsminimierung und optimieren wenn erforderlich.
Wir prüfen, beraten und informieren Sie zur Arbeits- und Anlagensicherheit, zu den Vorschriften für überwachungspflichtige Anlagen und zu allen relevanten Prüffristen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit den international anerkannten Prüfsiegeln von TÜV Rheinland
- stärken Sie das Vertrauen durch geprüfte Anlagen und umfassenden Arbeitsschutz.
- dokumentieren Sie die Umsetzung der für Sie relevanten, gesetzlichen Anforderungen aus Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Biostoffverordnung oder Gefahrstoffverordnung.
- optimieren Sie Ihre Prozesse und gewährleisten einen störungsfreien Betrieb.
- profitieren Sie von unserem bundesweiten Experten-Netzwerk und
One-Stop-Service aus einer Hand.
Unsere Dienstleistungen im Überblick
- Entwicklung von Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung
von Arbeitsmitteln - Analyse bereits bestehende Maßnahmen zur Gefährdungsminimierung
auf ihre Wirksamkeit - Ermittlung von Prüffristen
- Maßnahmenoptimierung und -anpassung
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen, kurz GBU und Sicherheitstechnischen Bewertungen
- Unterstützung in allen Fragen der Betriebssicherheitsverordnung
- Explosionsschutz
- Schadensuntersuchungen
- Schulungen und Ausbildung von Mitarbeitern
- Unfallanalysen und -untersuchungen
Unsere Prüfgrundlagen
- Betriebsicherheitsverordnung, BetrSichV
- Arbeitsschutzgesetz, ArbSchutzG
- Biostoffverordnung, BioStoffV
- Gefahrstoffverordnung, GefStoffV
- Anlagensicherheit

Teilen
Xing
Linked In
Delicous
Technocrati
Digg
Yahoo
Blinklist
Facebook
Twitter
Google
Mister Wong
Stumbleupon
Friendfeed
Reddit
Posterous