Gefährdungsbeurteilung für überwachungsbedürftige Anlagen

Sicher im Betrieb

Ihre Mitarbeiter sind am Arbeitsplatz Risiken und Belastungen ausgesetzt.
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt den Umgang mit Arbeitsmitteln, Maschinen und Gefahrstoffen sowie den Betrieb mit überwachungsbedürftigen Anlagen. Unsere Sicherheitsingenieure prüfen Ihre Maßnahmen zur Gefährdungsminimierung und optimieren wenn erforderlich.
Wir prüfen, beraten und informieren Sie zur Arbeits- und Anlagensicherheit, zu den Vorschriften für überwachungspflichtige Anlagen und zu allen relevanten Prüffristen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit den international anerkannten Prüfsiegeln von TÜV Rheinland

  • stärken Sie das Vertrauen durch geprüfte Anlagen und umfassenden Arbeitsschutz.
  • dokumentieren Sie die Umsetzung der für Sie relevanten, gesetzlichen Anforderungen aus Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Biostoffverordnung oder Gefahrstoffverordnung.
  • optimieren Sie Ihre Prozesse und gewährleisten einen störungsfreien Betrieb.
  • profitieren Sie von unserem bundesweiten Experten-Netzwerk und
    One-Stop-Service aus einer Hand.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

  • Entwicklung von Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung
    von Arbeitsmitteln
  • Analyse bereits bestehende Maßnahmen zur Gefährdungsminimierung
    auf ihre Wirksamkeit
  • Ermittlung von Prüffristen
  • Maßnahmenoptimierung und -anpassung
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen, kurz GBU und Sicherheitstechnischen Bewertungen
  • Unterstützung in allen Fragen der Betriebssicherheitsverordnung
  • Explosionsschutz
  • Schadensuntersuchungen
  • Schulungen und Ausbildung von Mitarbeitern
  • Unfallanalysen und -untersuchungen

Unsere Prüfgrundlagen

  • Betriebsicherheitsverordnung, BetrSichV
  • Arbeitsschutzgesetz, ArbSchutzG
  • Biostoffverordnung, BioStoffV
  • Gefahrstoffverordnung, GefStoffV
  • Anlagensicherheit