Gefährdungsbeurteilung Arbeits- und Betriebsmittel

Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz

Von der Produktion bis zur Lagerung, von der Planung bis zur Fertigung und auch in der Verwaltung sind zum Schutz und zur Gesunderhaltung der Beschäftigten Gefährdungsbeurteilungen gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei werden durch unsere Experten versteckte Gefahrenquellen aufgezeigt und auch Wechselwirkungen verschiedener Arbeitsmittel untereinander oder zur Arbeitsumgebung bewertet und dokumentiert. Gefährdungsbeurteilungen sind präventive und wirtschaftliche Instrumente eines modernen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und bieten Ihren Mitarbeitern ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. So erhöhen Sie die Motivation und vermeiden Arbeitsunfälle. Gleichzeitig erhöhen Sie die Rechtssicherheit in Ihrem Unternehmen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit TÜV Rheinland als Partner für Ihren betrieblichen Arbeitsschutz

  • vermeiden Sie Arbeitsunfälle sowie arbeitsbedingte Erkrankungen und reduzieren unfallbedingte Ausfallzeiten durch präventive Maßnahmen.
  • reduzieren Sie Ihren eigenen Arbeitsaufwand durch die vollständige und übersichtliche Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.
  • gewinnen Sie Rechtssicherheit gegenüber Arbeitsschutzbehörden und der Berufsgenossenschaft und reduzieren Haftungsrisiken.
  • profitieren Sie von wirtschaftlich optimiertem Arbeits- und Gesundheitsschutz durch die richtige Umsetzung von vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen.
  • erhöhen Sie die Mitarbeitermotivation durch sichere und gesunde Arbeitsplätze.
  • schaffen Sie einen ganzheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen.
  • profitieren Sie von kurzen Wegen mit 66 Niederlassungen im gesamten Bundesgebiet
    – immer in Ihrer Nähe.

Unsere Vorgehensweise

  1. Unsere Experten ermitteln die für Sie zutreffende, gesetzliche Grundlage und die passende Form der Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen.
  2. Wir sichten die bereits vorhandenen Unterlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen.
  3. Bei der Erfassung und Dokumentation Ihrer Arbeitsorganisation werden die verantwortlichen Personen Ihres Unternehmens benannt, die vorhandenen Beauftragtenfunktionen gelistet und die Erste-Hilfe-Organisation dargestellt.
  4. Das Auflisten der Arbeitsbereiche ermöglicht die spätere, eindeutige Zuordnung von Gefährdungen und Belastungen zu den einzelnen Bereichen.
  5. Gemeinsam mit Ihnen wählen wir die zu beurteilenden Arbeitsbereichen, Arbeitsplätzen oder Tätigkeiten aus.
  6. Im Rahmen der Betriebsbegehung ermitteln wir Gefährdungen und Belastungen und legen gemeinsam mit Ihnen Schutzziele und praxisorientierte Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes fest.
  7. Bei der Einschätzung des Gefährdungsgrades und der Festlegung von Maßnahmenprioritäten unterstützen wir Sie mit einer praxisbewährten "Risikomatrix".
  8. Unsere Arbeitsschutzexperten dokumentieren die Gefährdungsbeurteilung und übergeben diese mit verständlichen Erläuterungen.
  9. Sie veranlassen die Realisierung der Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen und kontrollieren die Wirksamkeit der Maßnahmen und deren Dokumentation. Auf Wunsch können die Wirksamkeitskontrolle und deren Dokumentation auch durch uns erfolgen.

Die gesetzlichen Grundlagen in Auszügen

Diese Gesetze und Verordnungen fordern die Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
  • Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
Wir gehen bei Gefährdungsbeurteilungen tätigkeitsbezogen vor und beurteilen bei vergleichbaren Arbeitsbedingungen mehrere Arbeitsplätze gemeinsam. Sind besondere Personengruppen – zum Beispiel werdende Mütter oder jugendliche Arbeitnehmer – in Ihrem Unternehmen beschäftigt, führen wir die Gefährdungsbeurteilung auch personenbezogen durch.