Betriebssicherheitsmanagement - BSM

Ihr unternehmerisches Risiko im Griff

Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz, Datenschutz, Qualitätsmanagement – Betriebssicherheit hat viele Aspekte. Immer höhere Anforderungen an die betriebliche Sicherheit und steigende Komplexität, gleichzeitig aber auch ein immer größerer Kostendruck zwingen dabei mitunter zum Spagat. Wir bieten Ihnen Service aus einer Hand für Ihre betriebliche Sicherheit: von der Complianceanalyse bis zur Umsetzung Ihres BSM. Wir übernehmen auch die Aufgaben des Betriebssicherheitsmanagers als externer Beauftragter.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit TÜV Rheinland als Partner für das Betriebssicherheitsmanagement

  • steigern Sie die Effizienz Ihres BSM durch optimierte Prozesse.
  • schaffen Sie einen ganzheitlichen, vernetzten und prozessorientierten Lösungsansatz
    für die Bereiche der betrieblichen Sicherheit in Ihrem Unternehmen.
  • minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko durch Pflichtenübertragung und eine
    nachvollziehbare Dokumentation.
  • gewährleisten Sie einheitlich hohe Qualität in allen Bereichen, an allen Standorten
    und in allen Disziplinen.
  • sichern Sie das Know-how und Wissensmanagement Ihrer Mitarbeiter durch die Dokumentation sämtlicher Prozesse in einer Datenbank.
  • können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren, da Ihre betriebliche Sicherheit
    gewährleistet ist.
  • profitieren Sie von kurzen Wegen – mit 66 Standorten, immer in Ihrer Nähe.
  • erhalten Sie Hilfe zur Selbsthilfe, denn Sie entscheiden "Make or buy" bei der Umsetzung.
  • entscheiden Sie sich für Service aus einer Hand: von der Beratung bis zur Umsetzung.

Unsere Vorgehensweise

Der Betriebssicherheitsmanager berät Sie in allen Bereichen des Betriebssicherheitsmanagements, BSM. Er erarbeitet gemeinsam mit Ihren eigenen Spezialisten prozessorientierte Lösungen in Workshops. Unser Experte zeigt Optimierungspotenziale auf und lässt diese – nach Abstimmung mit Ihnen – in die Prozesse einfließen. Der Fokus liegt auf Risikominimierung, Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit. Die abgestimmten Prozesse werden in einem Online-Managementsystem nachvollziehbar dokumentiert und können über das Qualitätsmanagementsystem, QMS, in die Organisation des Unternehmens integriert werden. Dadurch wird die Aufbau- und Ablauforganisation der betrieblichen Sicherheit für alle Mitarbeiter des Unternehmens verbindlich festgelegt. Der Betriebssicherheitsmanager wird bei speziellen Fragestellungen aus den einzelnen Bereichen des BSM von TÜV Rheinland-Experten aus den entsprechenden Fachgebieten unterstützt. Wir leisten Hilfe zur Selbsthilfe.

Unser Leistungsspektrum

Im Rahmen des Betriebssicherheitsmanagements bieten wir Ihnen diese prozessorientierten Beratungsleistungen:

  1. Complianceanalyse
    Unsere Experten ermitteln die Risikobereiche in Ihren Einrichtungen.
  2. Einführung eines Betriebssicherheitsmanagements
    Wir zeigen Optimierungspotenziale auf, erarbeiten prozessorientierte Lösungen und dokumentieren die Ergebnisse in einem digitalen Handbuch.
  3. Stellung des Betriebssicherheitsmanagers
    Der von uns gestellte Betriebssicherheitsmanager organisiert die Umsetzung des Arbeitsschutzes und der anderen Bereiche des BSM gemäß BSM-Handbuch. Er ist Ihr zentraler Ansprechpartner und Koordinator der Beauftragten und Verantwortlichen. Darüber hinaus pflegt er das bestehende Betriebssicherheitsmanagement.
  4. Ergänzende Leistungen
    Unser Experte sucht nach vorhandenen Optimierungspotenzialen Ihres BSM. Gegebenenfalls ergänzt er es durch Produkte, Dienstleistungen und Beauftragungen aus dem TÜV Rheinland-Leistungsspektrum, die Sie bei der Steigerung der Effizienz und der Erhöhung der betrieblichen Sicherheit unterstützen.

Die gesetzlichen Grundlagen

Mit einem geeigneten System zur betrieblichen Sicherheit können Sie Teilen dieser Anforderungen leichter und effizienter nachkommen.

  • Störfall-Verordnung
  • Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, 12.BImSchV
  • Handelsgesetzbuch, § 289 HGB
  • Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, KonTraG
  • Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, § 43 GmbHG

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