Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen

Koordinierte Arbeitssicherheit auf Baustellen

Gefahren auf Baustellen haben vielfältige Ursachen. Witterungseinflüsse, Arbeiten mit Absturzgefahr, Termindruck und mangelnde Absprachen erhöhen das Verletzungsrisiko für Ihre Mitarbeiter. Unsere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren, kurz SiGeKo, behalten auch auf großen Baustellen mit Beschäftigten aus mehreren Unternehmen den Überblick – von der Vorankündigung der Baustelle über das Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie Aufstellen der Baustellenordnung bis zur Koordination der Arbeitschutzmaßnahmen und der verschiedenen Arbeitgeber auf der Baustelle.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit TÜV Rheinland als Partner für die Koordination des Arbeitsschutzes auf Ihrer Baustelle

  • erhöhen Sie die Sicherheit auf der Baustelle und vermeiden Arbeitsunfälle.
  • gewinnen Sie Rechtssicherheit gegenüber Arbeitsschutzbehörde und Berufsgenossenschaft.
  • reduzieren Sie Haftungsrisiken.
  • senken Sie Baukosten, indem Sie Störungen im Bauablauf und auch Folgekosten durch die frühzeitige Berücksichtigung später erforderlicher Arbeiten an der baulichen Anlage vermeiden.
  • sparen Sie Zeit, denn bei 66 Niederlassungen im gesamten Bundesgebiet befinden sich unsere Baustellenexperten immer in Ihrer Nähe.

Unsere Leistungen in der Planungsphase

  • Mitwirkung bei der Ausschreibung, Angebotsprüfung und Angebotsvergabe
  • Vorankündigung von Bauarbeiten
  • Zusammenstellung der erforderlichen Arbeitsschutzaufgaben
  • Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Erarbeitung der Baustellenordnung
  • Zusammenstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage

Unsere Leistungen in der Ausführungsphase

  • Überwachung der im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, kurz SiGePlan, festgelegten Maßnahmen
  • Organisation von Begehungen und Sicherheitsbesprechungen
  • Einweisung der auf der Baustelle tätigen Verantwortlichen der Unternehmen
  • Koordination der Arbeitsschutzmaßnahmen und der verschiedenen Arbeitgeber
  • Aktualisierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei erheblichen Änderungen

Rechtliche Grundlagen

Ziel der 1998 in Kraft getretenen Baustellenverordnung ist, Gefährdungen zu vermeiden und Unfälle zu verhindern. Sie legt fest, dass auf Baustellen ein Koordinator für Sicherheitsfragen zur Verfügung stehen muss, wenn dort Beschäftigte mehrerer Unternehmen tätig sind. Sein umsichtiges und systematisches Vorgehen hilft, den Baubetrieb von kostspieligen Störungen freizuhalten.

  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)