Arbeitsplatzanalyse nach Biostoffverordnung

Schutz vor Biostoffen

Mikroskopisch klein, aber gefährlich – Bakterien, Pilze oder Viren in biologischen Arbeitsstoffen erhöhen das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz. Wir führen Keimmessungen und Gefährdungsbeurteilungen durch und überprüfen die Einhaltung der technischen Kontrollwerte, kurz TKW. Profitieren Sie vom Know-how unserer Experten. Sollte in Ihrem Unternehmen Handlungsbedarf bestehen, empfehlen wir Ihnen geeignete Maßnahmen. So schützen Sie Ihre Mitarbeiter wirksam vor Gesundheitsgefährdungen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit den neutralen Prüfungen durch die Experten von TÜV Rheinland

  • dokumentieren Sie die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen aus der Biostoffverordnung.
  • minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko.
  • engagieren Sie sich im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes und senken Ihre Ausfallzeiten.
  • stärken Sie das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter in einen sicheren Arbeitsplatz.
  • profitieren Sie von der hohen Akzeptanz unserer Gutachten bei Endverbrauchern und Behörden.

Unsere Prüfungen

  • Untersuchung der gegebenen Exposition von biologischen Arbeitsstoffen
  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
  • Prüfungen zur Einhaltung der technischen Kontrollwerte TKW
  • Erfassung der Gefahrstoffe in Umsetzung der Vorgaben der Gefahrstoffverordnung
  • Vergleichen und Bewerten der Ergebnisse mit den Arbeitsplatzgrenzwerten
  • Empfehlungen für weitere Maßnahmen bei Handlungsbedarf

Unsere Prüfgrundlagen

  • Biostoffverordnung, BioStoffV
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 402, Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz
  • Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe, TRBA
  • TRBA 405, Anwendung von Messverfahren und technischen Kontrollwerten für luftgetragene biologische Arbeitsstoffe