Personalärztliche Untersuchung zur Prüfung der Einsatzfähigkeit

Haben Sie begründete Zweifel an der Einsatzfähigkeit eines Mitarbeiters?

Ob nach Krankheit oder bei gesundheitlichen Leistungseinschränkungen – wenn die Arbeitsanforderungen Ihre Mitarbeiter überfordern, steigen die Fehlzeiten und das Unfallrisiko. Bei unserer personalärztlichen Untersuchung gleichen wir die Anforderungen der Tätigkeit mit den Fähigkeiten Ihres Beschäftigten ab. Dadurch können Sie den Mitarbeiter an einen leidensgerechten Arbeitsplatz einsetzen und erfüllen Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit einer personalärztlichen Untersuchung zur Prüfung zur Einsatzfähigkeit durch TÜV Rheinland

  • optimieren Sie Ihre Personaleinsatzplanung.
  • verhindern Sie Arbeitsunfälle auf Grund von Überforderung.
  • erfüllen Sie als Arbeitgeber Ihre Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Mitarbeitern.
  • bieten Sie Ihren Mitarbeitern einen leidensgerechten Arbeitsplatz.
  • gewinnen Sie Rechtssicherheit gegenüber Arbeitsschutzbehörden und der Berufsgenossenschaft.
  • reduzieren Sie Ihre Haftungsrisiken.
  • profitieren Sie von unserem bundesweiten Untersuchungsangebot an 66 Standorten.
  • sparen Sie Zeit dank effizienter Abwicklung und kurzfristiger Terminvereinbarung.

Unsere Vorgehensweise

Sie erteilen uns den Auftrag, die Einsatzfähigkeit eines Mitarbeiters für einen konkreten Arbeitsplatz zu untersuchen. Für eine differenzierte Beurteilung benötigen wir eine möglichst konkrete Fragestellung sowie Informationen über den Arbeitsplatz – beispielsweise eine Stellenbeschreibung. Nach telefonischer Terminvereinbarung führen wir die Untersuchung in einem arbeitsmedizinischen Zentrum in Ihrer Nähe durch. Ihr Mitarbeiter kann übrigens nicht zur Untersuchung gezwungen werden. Nach Abschluss der Untersuchungen erstellen wir Ihnen ein Leistungsbild.

Leistungsumfang

Die personalärztliche Untersuchung prüft, ob der Beschäftigte gesundheitlich in der Lage ist, eine konkret benannte Tätigkeit auszuüben. Sie dient nicht dazu, eine Arbeitsunfähigkeitsdiagnose zu überprüfen.