Arbeitsmedizinische Untersuchungen bei Umgang mit Gefahrstoffen
Sicherheit beim Umgang mit Gefahrstoffen
Ob Lösemittel, Blei oder Futtermittelstaub – wenn Ihre Angestellten bei der Arbeit mit giftigen, gesundheitsschädlichen oder explosiven Stoffen zu tun haben, müssen sie deren Gefährdungspotenzial einschätzen können. Unsere Arbeitsmediziner untersuchen Ihre Mitarbeiter und beraten sie zu Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit dem Umgang mit Gefahrstoffen. Häufig gehört auch ein Biomonitoring inklusive Blutuntersuchung zur Vorsorge.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit Vorsorgeuntersuchungen nach der Gefahrstoffverordnung durch TÜV Rheinland
- vermeiden Sie die Entstehung oder Verschlimmerung von Gesundheitsstörungen Ihrer Mitarbeiter im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit.
- erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben.
- gewinnen Sie Rechtssicherheit gegenüber Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften.
- profitieren Sie vom hohen Ausbildungsniveau unserer Mitarbeiter, die immer auf
dem neuesten Wissensstand sind. - sparen Sie Kosten und Zeit durch unser bundesweites Untersuchungsangebot an
66 Standorten, eine effiziente Abwicklung und kurzfristige Terminvereinbarungen. - profitieren Sie von Service aus einer Hand – zum Beispiel bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung und durch unser Online Gefahrstoffsystem TOGs.
Unsere Vorgehensweise
Auf Grundlage Ihrer Gefährdungsbeurteilung und der Arbeitsplatzkonzentration des gefährdenden Stoffes ermitteln unsere Experten, ob Vorsorgeuntersuchungen in Ihrem Betrieb Pflicht sind oder ob Sie Ihren Arbeitnehmern diese als freiwillige Untersuchung anbieten müssen. Nach telefonischer Terminvereinbarung führen wir die Untersuchung in einem arbeitsmedizinischen Zentrum in Ihrer Nähe durch. Über die Untersuchung stellen wir eine arbeitsmedizinische Bescheinigung aus.
Die Untersuchungsfristen
Die Untersuchungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Gefahrstoff. Untersuchungsinhalte und Untersuchungsfristen regeln die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für die arbeitsmedizinische Vorsorge.
Pflicht oder Angebot?
Pflichtuntersuchungen
- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nach der Gefahrstoffverordnung nicht eingehalten wird oder wenn die Gefahrstoffe hautresorptiv sind, also eine Gesundheitsgefährdung durch direkten Hautkontakt besteht.
- Sonstige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, beispielsweise bei Feuchtarbeit von mehr als 4 Stunden
- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die im Teil 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, ArbMedVV aufgeführt sind
Angebotsuntersuchungen
- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, wenn bei den unter Pflichtuntersuchungen genannten Gefahrstoffen Exposition besteht.
- Sonstige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, beispielsweise bei Schädlingsbekämpfung und Begasungen
- Tätigkeiten, die in der ArbMedVV, Teil 1, Absatz 2 aufgeführt sind
Die gesetzlichen Grundlagen
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (ArbMedVV)

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