Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach Röntgen- oder Strahlenschutzverordnung

Sicherer Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung

In der Röntgendiagnostik oder beim Umgang mit radioaktiven Stoffen können Ihre Mitarbeiter einer erhöhten Strahlendosis ausgesetzt werden. Dadurch steigt das Risiko, dass sich mögliche Vorerkrankungen verschlimmern oder Gesundheitsstörungen entstehen. Unsere Experten prüfen, ob Ihre Mitarbeiter für die Arbeit unter erhöhter Strahlenbelastung geeignet sind – vor Aufnahme der Tätigkeit und abhängig von der Strahlendosis in regelmäßigen Intervallen. Sie beraten sie zu Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit und stellen Bescheinigungen über die Tauglichkeit aus. 

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit Vorsorgeuntersuchungen nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung durch TÜV Rheinland

  • vermeiden Sie die Entstehung oder Verschlimmerung von Gesundheitsstörungen Ihrer Mitarbeiter im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit.
  • erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben.
  • gewinnen Sie Rechtssicherheit gegenüber Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften.
  • profitieren Sie vom hohen Ausbildungsniveau unseres Personals.
  • sparen Sie Kosten und Zeit durch unser bundesweites Untersuchungsangebot an 66 Standorten, eine effiziente Abwicklung und kurzfristige Terminvereinbarungen.

Unsere Vorgehensweise

Auf Grundlage der Röntgen- oder Strahlenschutzverordnung ermittelt Ihr Strahlenschutzbeauftragter, welche Mitarbeiter arbeitsmedizinisch untersucht werden müssen. Nach telefonischer Terminvereinbarung führen wir die Untersuchung in einem arbeitsmedizinischen Zentrum in Ihrer Nähe durch. Alternativ können die Untersuchungen auch vor Ort in Ihrem Unternehmen stattfinden – geeignete Räumlichkeiten und eine Mindestanzahl an Untersuchungen vorausgesetzt. Über die Untersuchung stellen wir eine arbeitsmedizinische Bescheinigung aus oder dokumentieren sie im Strahlenpass. Für exponiertes Personal der Kategorie A ist eine jährliche Nachuntersuchung notwendig.

Unser Leistungsspektrum

Die arbeitsmedizinische Vorsorge durch TÜV Rheinland umfasst:

  • Ärztliche Erst- und Nachuntersuchung
  • Ärztliche Beurteilung und Beratung der beruflich strahlenexponierten Person
  • Besondere arbeitsmedizinische Vorsorge bei Überschreitung der Dosiswerte

Art und Umfang richten sich neben dem Gesundheitszustand auch nach den Arbeitsbedingungen, den gesundheitlichen Folgen möglicher Zwischenfälle und der Art der Strahlenexposition.

Die Untersuchungsfristen

Abhängig von der effektiven Strahlendosis pro Kalenderjahr fällt ein Arbeitsplatz in eine dieser beiden Kategorien:

  • Kategorie A: mehr als 6 mSv (Millisievert) pro Jahr oder
  • Kategorie B: mehr als 1 mSv (Millisievert) pro Jahr.

Ohne ärztliche Untersuchung darf eine Tätigkeit der Kategorie A nicht aufgenommen werden. Danach ist eine jährliche Nachuntersuchung notwendig. Ist es im Rahmen der Tätigkeit zu einem Zwischenfall gekommen und eine höhere Strahlenbelastung wahrscheinlich, ist der Mitarbeiter nach § 63 Abs.1 StrlSchV oder § 40 Abs.1 RöV verpflichtet, unverzüglich einen in Sachen Strahlenschutz ermächtigten Arzt aufzusuchen. Bei Tätigkeit der Kategorie B ist nur eine einmalige Untersuchung bei Aufnahme der Tätigkeit notwendig.

Arbeitsmediziner statt Hausarzt

Nur Ärzte, die zur Untersuchung nach Röntgen- und Strahlenschutzverordnung ermächtigt sind, dürfen diese Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Unsere Mitarbeiter verfügen über umfassendes Wissen zum Strahlenschutz und beraten bei allen Fragen – von der Risikoeinschätzung bis zu Einschränkungen im Fall einer Schwangerschaft.

Die gesetzlichen Grundlagen

  • Röntgenverordnung, RöV
  • Strahlenschutzverordnung, StrlSchV