G42 - Untersuchungen bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
Infektionskrankheiten vorbeugen
Vom Kindergarten über die Abfallwirtschaft bis zum Gesundheitswesen – wenn Ihre Mitarbeiter mit Mikroorganismen und Krankheitserregern in Kontakt kommen, haben sie ein berufliches Infektionsrisiko. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen helfen, das Risiko von Erkrankungen zu senken. Unsere Arbeitsmediziner beraten Sie ausführlich zu Schutzmaßnahmen. Bei Krankheiten, die durch Impfungen verhindert werden können, führen sie entsprechende Immunisierungen durch.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit Vorsorgeuntersuchungen bei Infektionsgefährdung durch TÜV Rheinland
- vermeiden Sie die Entstehung oder Verschlimmerung von Gesundheitsstörungen Ihrer Mitarbeiter im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit.
- erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben.
- gewinnen Sie Rechtssicherheit gegenüber Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften.
- profitieren Sie vom hohen Ausbildungsniveau unseres Personals, das immer auf dem
neuesten Wissensstand ist. - sparen Sie Kosten und Zeit durch unser bundesweites Untersuchungsangebot an
66 Standorten, eine effiziente Abwicklung und kurzfristige Terminvereinbarungen.
Unsere Vorgehensweise
Auf Grundlage Ihrer Gefährdungsbeurteilung legen wir gemeinsam fest, welche Mitarbeiter auf welches Infektionsrisiko untersucht werden müssen. Nach telefonischer Terminvereinbarung führen wir die Untersuchung in einem arbeitsmedizinischen Zentrum in Ihrer Nähe durch. Der Untersuchungsumfang richtet sich nach Arbeitsplatz und persönlichen Umständen des Mitarbeiters - zum Beispiel seinem Impfstatus. Wir informieren Ihren Mitarbeiter über notwendige Impfungen und Auffrischimpfungen und führen diese – wenn notwendig - durch. Über die Untersuchung stellen wir eine arbeitsmedizinische Bescheinigung aus.
Die Zielgruppen der G 42-Untersuchung
Unsere Untersuchungen sind individuell auf die Tätigkeiten Ihrer Mitarbeiter abgestimmt. Während im medizinischen Bereich vor allem der Schutz vor Hepatitis A, B und C eine wichtige Rolle spielt, steht bei der Kinderbetreuung die Gefährdung durch Kinderkrankheiten im Vordergrund. Mitarbeiter im Garten- und Forstbereich sollten sich vor einer Infektion durch Borreliose und FSME schützen. Eine Untersuchung ist für Ihre Mitarbeiter – abhängig von der Schutzstufe – Pflicht oder Angebot, wenn sie zu diesen Berufsgruppen gehören:
- Medizinisches Personal wie Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern,
- Medizintechniker,
- Pflegepersonal in Alten- und Pflegeheimen,
- Personal in der Kinderbetreuung und Erzieher,
- Personal in der Tiermedizin oder Tierpflege,
- Personal im Garten- und Landschaftsbau,
- Forstarbeiter und
- Mitarbeiter in der Abfallverwertung.
Pflicht oder Angebot?
Wir beraten Sie gerne persönlich, welche Untersuchungen in Ihrem Unternehmen notwendig sind. Fragen Sie unsere Arbeitsmediziner.
Die gesetzlichen Grundlagen
- Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz für Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung, G 42
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008, ArbMedVV

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