G37 - Untersuchungen bei Bildschirmtätigkeit
Augenuntersuchung und Ergonomieberatung
Bildschirmarbeitsplätze können Augen und Bewegungsapparat negativ beanspruchen. Mitarbeiter sitzen oft zu lange statisch vor dem Bildschirm. Die Folgen: Sie ermüden früher und leiden an Verspannungen und Augenbeschwerden. Unsere Arbeitsmediziner untersuchen Ihre Mitarbeiter und beraten sie zu Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit – für eine größere Zahl von Mitarbeitern in Ihrem Betrieb vor Ort. Einzeluntersuchungen führen wir nach telefonischer Terminvereinbarung in einem arbeitsmedizinischen Zentrum in Ihrer Nähe durch.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit Vorsorgeuntersuchungen nach der Bildschirmverordnung durch TÜV Rheinland
- vermeiden Sie die Entstehung oder Verschlimmerung von Gesundheitsstörungen Ihrer Mitarbeiter im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit.
- erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben.
- gewinnen Sie Rechtssicherheit gegenüber Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften.
- profitieren Sie vom hohen Ausbildungsniveau unseres Personals.
- sparen Sie Kosten und Zeit durch unser bundesweites Untersuchungsangebot an 66 Standorten, eine effiziente Abwicklung und kurzfristige Terminvereinbarungen.
Der Umfang der G37-Untersuchungen
- Vorgeschichte und Anamnese in Ferne, Nähe und Bildschirmentfernung
- Prüfung des Stereosehens
- Im Bedarfsfall: Beratung zu Sehhilfen
- Im Bedarfsfall: Ergonomische Beratung
Warum nicht gleich zum Augenarzt?
Anders als ein Augenarzt kennen unsere Betriebsärzte den Arbeitsplatz und seine Besonderheiten. Selbst wenn die Sehschärfe noch im Normbereich liegt, sind Beschwerden keine Seltenheit. Unsere Arbeitsmediziner beraten Sie gerne, wie Sie als Arbeitgeber die ergonomische Situation am Arbeitsplatz – statische Sitzhaltung, mangelhafte Beleuchtung und anderes – für Ihre Beschäftigten verbessern können.
Pflicht für den Chef, freiwillig für den Angestellten
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihren Mitarbeitern regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten – als so genannte Angebotsuntersuchung. Die Teilnahme ist freiwillig. Im Anschluss erhält Ihr Mitarbeiter eine arbeitsmedizinische Bescheinigung.
Die gesetzlichen Grundlagen
- Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Bildschirm-Arbeitsplätze (G 37)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (ArbMedVV)
- Bildschirmarbeitsverordnung (BildschirmarbV)

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