G31 - Untersuchungen bei Arbeiten im Überdruck
Gesundheitliche Eignung für die Arbeit im Überdruck
Bei der Arbeit in Druckluft oder unter Wasser nimmt der Körper große Mengen Stickstoff auf. Gasembolien gehören zu den häufigsten Unfallursachen mit Langzeitfolgen. Unsere erfahrenen Arbeitsmediziner führen Erst- und Nachuntersuchungen durch und beraten ausführlich zu allen Gesundheitsrisiken. So wissen Sie, ob Ihre Mitarbeiter körperlich für die Arbeit unter Überdruck geeignet sind.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit G31-Untersuchungen für Druckluftarbeiter und Taucher durch TÜV Rheinland
- vermeiden Sie die Entstehung oder Verschlimmerung von Gesundheitsstörungen
Ihrer Mitarbeiter im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit. - reduzieren Sie unfallbedingte Ausfallzeiten.
- erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben.
- gewinnen Sie Rechtssicherheit gegenüber Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften.
- profitieren Sie vom hohen Ausbildungsniveau unseres Personals.
- sparen Sie Kosten und Zeit durch unser bundesweites Untersuchungsangebot an
66 Standorten, eine effiziente Abwicklung und kurzfristige Terminvereinbarungen.
Unsere Vorgehensweise
Unsere Arbeitsmediziner sind für Untersuchungen von Personen, die im Überdruck arbeiten,
speziell qualifiziert. Nach telefonischer Terminvereinbarung führen sie die G31-Untersuchung
in einem arbeitsmedizinischen Zentrum in Ihrer Nähe durch. Anschließend stellen wir
Ihrem Mitarbeiter die arbeitsmedizinische Bescheinigung aus.
Die Untersuchungsfristen
Die Erstuntersuchung muss vor Aufnahme einer Tätigkeit im Überdruck erfolgen. Nachuntersuchungen sind vor Ablauf von 12 Monaten erforderlich.
Vorzeitige Nachuntersuchungen
In den folgenden Fällen werden vorzeitige Nachuntersuchungen durchgeführt:
- wenn Hinweise auftreten, die Anlass zu gesundheitlichen Bedenken geben.
- auf Wunsch eines Beschäftigten, der einen ursächlichen Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung und seiner Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet.
- bei einer Untersuchung Befunde erhoben werden, die eine Nachuntersuchung in weniger
als 12 Monaten erforderlich machen. - nach Drucklufterkrankungen, nach einer Erkrankung von mehr als 6 Wochen oder nach mehrmaliger Erkrankung innerhalb eines halben Jahres. Der ermächtigte Arzt entscheidet, ob die Art der durchgemachten Erkrankung einen Einsatz im Überdruck wieder zulässt oder ob eine vorzeitige Nachuntersuchung erforderlich ist.
Die gesetzlichen Grundlagen
Sind Ihre Mitarbeiter am Arbeitsplatz Druckverhältnissen ausgesetzt, die über dem Atmosphärendruck liegen? Dann ist die jährliche, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für sie Pflicht – egal ob sie nur gelegentlich oder fast ständig im Überdruck arbeiten.
- Taucher, die bei Unterwasserarbeiten über ein Druckluft-Tauchgerät mit Atemluft versorgt werden und
- Druckluftarbeiter, die im Überdruck von mehr als 10 kPa oder 0,1bar beschäftigt sind,
dürfen nur dann für diese Tätigkeiten eingesetzt werden, wenn die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen ihre Tauglichkeit für den Job bestätigen.
Ausführliche Informationen finden Sie im berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 31 Überdruck und der UVV Arbeitsmedizinische Vorsorge GUV-V A4.

Teilen
Xing
Linked In
Delicous
Technocrati
Digg
Yahoo
Blinklist
Facebook
Twitter
Google
Mister Wong
Stumbleupon
Friendfeed
Reddit
Posterous