G26 - Untersuchungen für Träger von Atemschutzgeräten
Sicheres Arbeiten mit Atemschutzgeräten
Arbeiten unter Atemschutz ist eine starke körperliche Belastung. Druckdifferenzen und das hohe Zusatz-Gewicht von bis zu 25 kg fordern beste Gesundheit. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach G 26 prüfen unsere Arbeitsmediziner, ob Ihre Mitarbeiter wirklich fit sind. Sie beraten sie zu Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der Tätigkeit und stellen die Bescheinigung über die Tauglichkeit aus.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit G26-Untersuchungen für Träger von Atemschutzgeräten durch TÜV Rheinland
- vermeiden Sie Gesundheitsschäden und reduzieren unfallbedingte Ausfallzeiten
durch präventive Maßnahmen. - erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben für Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten
und reduzieren Haftungsrisiken. - gewinnen Sie Rechtssicherheit gegenüber Arbeitsschutzbehörden und
der Berufsgenossenschaften. - profitieren Sie von unserem bundesweiten Untersuchungsangebot an 66 Standorten.
Unsere Vorgehensweise
Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung legen wir gemeinsam fest, welche Mitarbeiter die arbeitsmedizinische Untersuchung benötigen. Inhalt und Umfang definiert der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz BG 26. Nach telefonischer Terminvereinbarung untersuchen wir Ihre Mitarbeiter in einem arbeitsmedizinischen Zentrum in Ihrer Nähe und stellen ihnen anschließend die arbeitsmedizinische Bescheinigung aus. Alle 3 Jahre wird eine Nachuntersuchung fällig, sind die Mitarbeiter älter als 50 Jahre müssen sie sich jährlich untersuchen lassen.
Die gesetzlichen Grundlagen
Mitarbeiter der Feuerwehr, des THW oder andere Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit täglich länger als eine halbe Stunde Atemschutz tragen, müssen vor dem erstmaligen Einsatz und in regelmäßigen Abständen zur Vorsorgeuntersuchung Atemschutz. Die Atemschutz-Geräteklasse bestimmt Inhalt und Umfang der Untersuchung.
Gruppe 1
- Behälter mit Druckluft-Schlauchgeräten oder Frischluft-Druckschlauchgeräten
- Partikelfiltergeräte der Klassen P 1 und P 2 bei gesundheitsgefährdenden Stäuben
Gruppe 2
- Gas- und Kombinations-Filtergeräte beim Auftreten giftiger Gase, Dämpfe oder Stäube
- Frischluft-Saugschlauchgeräte in der Ortsentwässerung und auf Binnenschiffen
- Regenerationsgeräte unter 5 kg bei Kanalarbeiten
Gruppe 3
- Druckluftgeräte oder Pressluftatmer mit und ohne Schutzanzug bei Feuerwehreinsätzen
- Regenerationsgeräte über 5 kg bei Grubenwehren des Bergbaus und bei Feuerwehren
- Taucher, die bei Unterwasserarbeiten über ein Druckluft-Tauchgerät mit Atemluft versorgt werden.

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