Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung

Eignungsuntersuchung für Berufskraftfahrer

Müssen Ihre Mitarbeiter – für ihren Job hinterm Steuer – zur regelmäßigen Eignungsuntersuchung? Wir prüfen die gesundheitliche Eignung von Busfahrern, LKW-Fahrern und Taxi-Fahrern und testen die psychomentale Leistungsfähigkeit für den Personenbeförderungsschein. Unsere Experten stellen Ihren Mitarbeitern die notwendigen Bescheinigungen gemäß Anlage V und VI der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aus und bestätigen – bei Bedarf – die Ergebnisse des Reaktionstests mit einem Gutachten.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit TÜV Rheinland als Partner für Führerscheinuntersuchungen

  • erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben.
  • erkennen Ihre Mitarbeiter Gesundheitsschäden rechtzeitig und können früher mit der geeigneten Therapie beginnen.
  • profitieren Sie von unserem bundesweiten Angebot der Untersuchung in 66 Standorten.
  • sparen Sie Zeit durch effiziente Abwicklung und kurzfristige Terminvereinbarung.

Unsere Vorgehensweise

Nach telefonischer Terminvereinbarung untersuchen unsere Experten Ihre Mitarbeiter in einem arbeitsmedizinischen Zentrum in Ihrer Nähe. Abhängig davon, ob diese einen Erstantrag stellen oder die Erneuerung ihres Führerscheins beantragen, kann eine Beurteilung der psychomentalen Leistungsfähigkeit in Form eines Reaktionstests erforderlich sein – wie beispielsweise bei der Personenbeförderung. Wir stellen Bescheinigungen gemäß Anlage V und VI der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aus, falls erforderlich auch ein Gutachten mit den Ergebnissen des Leistungstests.

Rechtliche Grundlagen

Nach der Fahrerlaubnisverordnung, FeV, gibt es diese Untersuchungsanlässe:

  • bei Erstantrag für die Fahrerlaubnisklassen A, A1, B, BE, M, L und T (Gruppe 1) –
    unbefristete Erteilung
  • bei Erstantrag und Verlängerung die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1e, D, D1, DE, D1E
    sowie Fahrgastbeförderung (Gruppe 2)
  • alle fünf Jahre für die Führerscheinklassen C, D sowie Fahrgastbeförderung (Gruppe 2)

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