Zulassungsmanagement

Vereinfachte Zulassung im Schienennah- und Schienenfernverkehr

Sie wollen ein Schienenfahrzeug erstmals einsetzen oder sich als Verkehrsunternehmen neue Märkte in anderen Ländern erschließen. Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie bei den erforderlichen nationalen und internationalen Zulassungen. Wir beraten Sie über die länderspezifischen Anforderungen und stimmen diese gegebenenfalls mit den zuständigen Behörden ab.
Unser Zulassungsmanagement umfasst unter anderem Hochgeschwindigkeitszüge, Regionalzüge, Lokomotiven und Güterfahrzeuge. Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Zulassung von Fahrzeug- oder Infrastrukturkomponenten im In- und Ausland.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit dem Zulassungsmanagement im Schienenverkehr durch TÜV Rheinland

  • halten Sie die für die Zulassung und Betriebserlaubnis notwendigen gesetzlichen und länderspezifischen Bestimmungen ein.
  • sichern Sie die Konformität Ihrer Produkte und Dienstleistungen mit den EG-Richtlinien 96/48/EG und 2001/16/EG.
  • nutzen Sie unser europaweites Netzwerk von Benannten Stellen für Interoperabilität wie Luxcontrol Nederland B.V. in den Niederlanden oder FitRail in Dänemark.
  • vereinfachen Sie Ihre Zusammenarbeit mit Behörden durch unsere Rolle als unabhängige und neutrale Stelle.
  • profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Zulassungsmanagement für den Schienenverkehr und erhalten umfassende Unterstützung aus einer Hand.

Unterstützung bei der Zulassung im Schienennah- und Schienenfernkehr

Unsere Experten beraten und begleiten Sie bei der nationalen und internationalen Zulassung

  • wesentlicher Änderungen und Umbauten an Fahrzeugen.
  • von Infrastrukturkomponenten.
  • als Verkehrsunternehmen und Dienstleister im Bahnbereich.

Zulassungsmanagement im Überblick

Schritt 1

Feststellung der genauen Anforderungen für die Zulassung und gegebenenfalls Abstimmung mit den zuständigen Behörden

Schritt 2

EG-Prüfung nach den Richtlinien 96/48/EG über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems und 2001/16/EG über die Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems

Schritt 3

Begleitung und Unterstützung des Zulassungsprozesses, zum Beispiel durch eine Moderation der Interessen der Beteiligten

Schritt 4

Lösung von komplexen technischen Problemstellungen

Schritt 5

Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Zulassungsdokumentation

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