Fahrzeuguntersuchung
Mehr Sicherheit im Straßenverkehr durch unsere Fahrzeugprüfungen
Als Betreiber von Autohäusern und Werkstätten bieten Sie Ihren Kunden umfassenden Service rund ums Kraftfahrzeug. Dazu gehören die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeugprüfungen. Unsere Sachverständige führen für Sie alle erforderlichen Fahrzeugprüfungen durch. Dazu gehören die Hauptuntersuchung, kurz HU, und die integrierte Umweltverträglichkeitsprüfung. Sie beinhaltet die bisherige, separat vorgenommene Abgasuntersuchung, AU. Nach der erfolgreichen Prüfung erhalten Ihre Kunden die für Kfz notwendige Einzelbetriebserlaubnis. Gerne untersuchen wir auch Motorsportfahrzeuge auf ihre Rennstreckentauglichkeit und begutachten Fahrzeuge vom Oldtimer bis zum Karnevalswagen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit den Fahrzeugprüfungen durch TÜV Rheinland
- erreichen wir eine kontinuierliche Qualitätssicherung der Straßenverkehrssicherheit.
- helfen Sie Ihren Kunden bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur regelmäßigen Überprüfung von Kfz.
- bekommen Halter und Besitzer unabhängige Information über den technischen Zustand des Fahrzeugs.
- erhalten Sie einen Komplettservice aus einer Hand.
- profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung mit Fahrzeugprüfungen und unserer guten Vernetzung mit allen beteiligten Stellen.
Leistungen für sichere und hochwertige Kfz
Unsere Experten übernehmen für Ihr Autohaus oder Ihre Werkstatt alle erforderlichen Prüfungen und Untersuchungen von Kraftfahrzeugen aller Art.
Wir bieten Ihnen:
- Hauptuntersuchung und Teiluntersuchung Abgas für alle Kraftfahrzeuge – vom Zweirad über Pkw und Anhänger bis zum schweren Lkw
- Eintragungen von Fahrzeugteilen
- Untersuchung von Fahrzeugen zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis, EBE, nach § 21 StVZO, Straßenverkehrszulassungsordnung
- Oldtimergutachten nach §23 StVZO
- Ausfuhrgutachten nach §19 StVZO
- DMSB Vollabnahme zum Nachweis der Rennstreckentauglichkeit – besondere Abnahme für Motorsportfahrzeuge
- Nachuntersuchung, Nachkontrollen, Sichtprüfung
- Prüfung von Brauchtumsfahrzeugen
- Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnfahrzeugen
- Ausnahmegutachten nach §70 StVZO
- Zulassungsbescheinigung für Tankfahrzeuge und Gefahrgutfahrzeuge nach GGVS / ADR
- Bussiegel
- Feinstaubplakette
- Reifenauskunft
- Wägung
Neue Vorschriften für Abgasuntersuchung
Durch eine Gesetzesänderung, die zum 01.01.2010 in Kraft trat, entfällt § 47a der StVZO. Die Abgasuntersuchung ist seitdem für alle untersuchungspflichtigen Kfz als Teiluntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Plakette am vorderen Kennzeichen. Als Nachweis der bestandenen HU – nun inklusive AU – dient weiterhin die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen. Es können nur noch Nachweise über Abgasuntersuchungen anerkannt werden, die maximal einen Monat vor Fälligkeit der HU durchgeführt wurden.
Produktbeispiele für geprüfte Kraftfahrzeuge und Anhänger
- Auto
- Motorrad: Motorräder, Mokicks, Roller, Trikes und Quads
- Wohn- und Reisemobile: Wohnwagen, Caravans
- Nutzfahrzeuge: Klein- und Omnibusse, Transporter, Lastkraftwagen, LKW, Sattelschlepper, Zugmaschinen, Tankwagen
- Oldtimer
- Motorsportfahrzeuge (Rennwagen)
