Personalqualifizierung im Industriebereich

Erfolgreich mit geschulten Mitarbeitern

Gut ausgebildetes Personal – die Grundlage Ihres Unternehmenserfolges. Mit TÜV Rheinland entscheiden Sie sich für individuelle, auf Ihren Betrieb abgestimmte Schulungen und Weiterbildungen. Unsere Ausbilder unterrichten praxisnah in Ihren Räumen und an ihren technischen Anlagen. Nutzen Sie das Know-how unserer Experten und Sachverständigen für die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter!

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit den Schulungen und Personalqualifizierungen durch TÜV Rheinland

  • erhalten Sie hervorragend ausgebildete Fachkräfte mit anerkannten Abschlüssen.
  • nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung mit Personalqualifizierungen.
  • profitieren Sie von unseren individuell zugeschnittenen Ausbildungsprogrammen.
  • weisen Sie Ihren Kunden die angemessene Fachkompetenz Ihrer Mitarbeiter nach.

Schulungs- und Weiterbildungsangebot

Unsere Experten bieten Ihren Mitarbeiter individuell abgestimmte Lehrgänge und Abschlussprüfungen für diese Berufe:

  • Schweißer
    Unsere Personalqualifizierung für Schweißer beinhaltet die wichtigsten Schweißverfahren, die relevanten Einsatzgebiete und die damit verbundenen Anforderungen an das Personal. Nach Abschluss des Lehrgangs erhalten Ihre Mitarbeiter Schweißerprüfbescheinigungen nach DIN EN 267 oder DIN EN ISO 9606 sowie nach der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG.
  • Bediener von automatisierten Schweißanlagen
    Nach Abschluss des Lehrgangs erhalten Ihre Mitarbeiter Schweißerprüfbescheinigungen nach DIN EN 1418 sowie nach der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG.
  • ZfP-Prüfer nach EN 473
    In unseren ZfP-Seminaren nach EN 473 qualifizieren wir Ihre Mitarbeiter, zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen – ZfP-Prüfungen – durchzuführen. In unseren Lehrgängen werden neben Ultraschall- und Röntgenprüfungen auch Magnetpulver-, Farbeindring-, Sichtprüfungen und die Filmauswertung von Durchstrahlungsbildern behandelt.
    Das komplette Seminarangebot für ZfP-Personal und den Zertifizierungsantrag finden Sie im Downloadbereich.
  • Kranführer
    Wir bilden Ihre Kranführer auf einem eigenen Übungskran aus. Die Ausbildung erfolgt nach den aktuellen Richtlinien und schließt mit der Prüfung ab.
  • Aufzugswärter
    Der Ausbildung zum Aufzugswärter liegt die Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV § 2 AufzV, zugrunde. Nach den Schulungen erhalten Ihre Mitarbeiter den entsprechenden Sachkundenachweis.
  • Befähigte Personen
    Wir bilden Ihre Mitarbeiter zu Befähigten Personen nach § 10 der BetrSichV. Damit erhalten sie die erforderlichen Fachkenntnisse und sind nach dem Gesetz befugt, die Arbeitsmittel in Ihrem Betrieb zu prüfen.
  • Kesselwärter - Beauftragte Beschäftigte
    Für die Bedienung von Anlagen mit besonderen Gefährdungen fordert die BetrSichV §8 beauftragte Beschäftigte. Speziell für Dampfkesselanlagen vermitteln wir Ihren Beschäftigen im Kesselwärterlehrgang die erforderliche Sachkunde und besondere Kenntnis der Bedienvorschriften. Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab und kann individuell um die Einweisung an der eigenen Anlage ergänzt werden.