Sprinkler- und Hydrantenanlagen

Sprinkler und Hydranten im Härtetest

Wenn ein Feuer ausbricht, geht es bei den Löscharbeiten um Sekunden. Gut gewartete Feuerlöschanlagen schützen Menschenleben und Sachgüter. Unsere Sachverständigen unterstützen Sie bei Planung, Reparatur und Umbau von Hydranten und Sprinkleranlagen.
Wir führen Gefährdungsbeurteilungen durch, begleiten Sie während des Genehmigungsverfahrens und führen alle brandschutzrelevanten Prüfungen durch – Abnahmeprüfungen, wiederkehrende Prüfungen und Prüfungen nach den Richtlinien von Schadensversicherern und gesetzlichen Richtlinien.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit TÜV Rheinland als Partner in allen Fragen rund um Löschanlagen

  • weisen Sie nach, dass Sie Ihren Sorgfaltspflichten nachkommen und schaffen so für den Schadensfall die Grundlage zur Exkulpation.
  • erleichtern Sie sich die Beweisführung im Versicherungsfall.
  • vermeiden Sie Planungsfehler und gewährleisten einen störungsfreien Betrieb.
  • sparen Sie Zeit durch einen reibungslosen Ablauf bei Genehmigungsverfahren.
  • erhalten Sie Service aus einer Hand und bundesweiter Betreuung ohne regionale Einschränkung.
  • optimieren Sie Ihr Prüfmanagement durch den internetbasierten Service EquipmentOnline®.
  • profitieren Sie von unserer langjährigen Kunden- und Branchenerfahrung, unserem hohen Qualitätsanspruch und unserer Neutralität.

Unser Leistungen für Sprinkler und Hydranten

  • Abnahmeprüfung und Prüfung vor Inbetriebnahmen
  • Wiederkehrende Prüfungen
  • Gefährdungsbeurteilungen, kurz GBU
  • Prüfung der technischen Unterlagen
  • Begleitung während der Planungsphase
  • Terminverfolgung zur Einhaltung der Prüffristen
  • Information und Beratung zu Sicherheitsanforderungen und technischen Ausführungsmöglichkeiten bei Planung, Errichtung und Änderung
  • Begleitung bei Reparatur und Umbau
  • Gutachten
  • Unterstützung bei Genehmigungsverfahren
  • Zertifizierung nach Befähigungen

Folgende Prüfungen übernehmen wir für Sie

Prüfungen nach dem Arbeitsschutzrecht
Das Arbeitsschutzrecht verlangt eine Gefährdungsbeurteilung. Je nach festgestelltem Gefährdungspotential übernehmen wir auch die vorgeschriebene regelmäßige Prüfung von Gas- und Feuerlöschanlagen. So wird optimaler Brandschutz ermöglicht.

Prüfungen nach den Technischen Prüfverordnungen oder Sonderbauverordnungen
der Länder

Der Brandschutz in öffentlichen Bereichen und Gebäuden unterliegt nach Landesbaurecht besonderen Anforderungen. Unsere anerkannten Sachverständigen überprüfen die Funktionstüchtigkeit der Anlagen sowie die Betriebssicherheit des gebäudetechnischen Brandschutzes.

Prüfung nach den Bestimmungen der Sachversicherer
Sachversicherer verbinden ihren Versicherungsschutz mit Auflagen. Unsere anerkannten Sachverständigen stellen sicher, dass Sie diese Auflagen erfüllen.