Brandschutz und Feuerlöschanlagen

Brandschutz mit System

Mit der Anschaffung einer Feuerlöschanlage ist es nicht getan: Alterung, Verschleiß und Korrosion beeinträchtigen nach und nach den Brandschutz. Daher sind regelmäßige Überprüfungen vorgeschrieben. Unsere Sachverständigen untersuchen den technischen Zustand von Brandmeldern und Löschanlagen und bewerten, ob sie noch zur momentanen Nutzung Ihres Gebäudes passen.
Wir bieten Ihnen ganzheitliche Lösungen zum baulichen und technischen Brandschutz – schon ab der Planung. Wir erstellen Konzepte, Flucht- und Rettungswegepläne und unterstützen Sie bei der Dokumentation.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit TÜV Rheinland als Partner in allen Fragen rund um Brandmelde- und Löschanlagen

  • weisen Sie nach, dass Sie Ihren Sorgfaltspflichten nachkommen und schaffen so für den Schadensfall die Grundlage zur Exkulpation.
  • erleichtern Sie die Beweisführung im Versicherungsfall.
  • vermeiden Sie Planungsfehler und gewährleisten einen störungsfreien Betrieb.
  • sparen Sie Zeit durch einen reibungslosen Ablauf bei Genehmigungsverfahren.
  • erhalten Sie Service aus einer Hand und bundesweiter Betreuung ohne regionale Einschränkung.
  • optimieren Sie Ihr Prüfmanagement durch den internetbasierten Service EquipmentOnline®.
  • profitieren Sie von unserer langjährigen Kunden- und Branchenerfahrung, unserem hohen Qualitätsanspruch und unserer Neutralität.

Unser Leistungen für Feuerlöschanlagen

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Brandschutz, Alarmierung, Brandmeldung und Feuerlöschanlagen.

  • Abnahmeprüfung und Prüfung vor Inbetriebnahmen
  • Wiederkehrende Prüfungen
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Prüfung der technischen Unterlagen
  • Begleitung während der Planungsphase
  • Terminverfolgung zur Einhaltung der Prüffristen
  • Information und Beratung zu Sicherheitsanforderungen und technischen Ausführungsmöglichkeiten bei Planung, Errichtung und Änderung
  • Begleitung bei Reparatur und Umbau
  • Gutachten
  • Unterstützung bei Genehmigungsverfahren
  • Zertifizierung nach Befähigungen

Folgende Prüfungen übernehmen wir für Sie

Prüfungen nach dem Arbeitsschutzrecht

Das Arbeitsschutzrecht verlangt eine Gefährdungsbeurteilung. Je nach festgestelltem Gefährdungspotential übernehmen wir auch die vorgeschriebene regelmäßige Prüfung von Gas- und Feuerlöschanlagen. So wird optimaler Brandschutz ermöglicht.

Prüfungen nach den Technischen Prüfverordnungen oder Sonderbauverordnungen der Länder

Der Brandschutz in öffentlichen Bereichen und Gebäuden unterliegt nach Landesbaurecht besonderen Anforderungen. Unsere anerkannten Sachverständigen überprüfen die Funktionstüchtigkeit der Anlagen sowie die Betriebssicherheit des gebäudetechnischen Brandschutzes.

Prüfung nach den Bestimmungen der Sachversicherer

Sachversicherer verbinden ihren Versicherungsschutz mit Auflagen. Unsere anerkannten Sachverständigen stellen sicher, dass Sie diese Auflagen erfüllen.