Qualtitätssysteme nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Ihr Vorteil: die vereinfachte Zertifzierung

Sie stellen Industriemaschinen her, die unter Anhang IV der Maschinenrichtlinie gelistet sind? Dann können Sie von der Neufassung der Richtlinie profitieren: Mit einer Prüfung und Zertifizierung Ihres Qualitätssicherungssystems durch unsere Experten nehmen Sie in Zukunft selbst die
CE-Kennzeichnung vor. Durch dieses alternative Konformitätsbewertungsverfahren sparen Sie Zeit und Geld – und garantieren dennoch höchste Qualität.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit der Zertifizierung Ihres Qualitätssicherungssystems durch TÜV Rheinland

  • gewährleisten Sie eine umfassende Qualitätssicherung bei Ihren Industriemaschinen.
  • tragen Sie aktiv dazu bei, Unfälle zu vermeiden.
  • verbessern Sie Ihre Marktposition durch schnelle Produkteinführungen.
  • dokumentieren Sie die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen durch die Zertifizierung.
  • profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.

In zwei Schritten zur Zertifizierung Ihres Qualitätssicherungssystems

  1. Unverbindliches Voraudit
    Im Rahmen eines optionalen Voraudits untersuchen unsere Mitarbeiter, ob Ihre Systeme dem neuen Konformitätsbewertungsverfahren entsprechen.
  2. Komplettes Konformitätsbewertungsverfahren:
    Audit und Zerifzierung nach Anhang X

    Gemäß Anhang X benötigen Sie ein Qualitätssicherungssystem für Ihre Maschinenproduktion in den Bereichen:
    • Entwicklung
    • Fertigung
    • Endabnahme
    • Prüfung
  3. Als “Benannte Stelle” überwachen wir Ihr Qualitätssicherungssystem. Es muss gewährleisten, dass Ihre Maschinen den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie entsprechen, etwa in den Bereichen Sicherheit und Ergonomie.

Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Anhang X)

Die Neufassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Anhang X) formuliert – neben zahlreichen technischen Änderungen für Hersteller von Anhang IV Produkten – auch ein alternatives Verfahren für die Konformitätsbewertung. Die zeit- und kostenaufwendige Baumusterprüfung für alle im Anhang IV gelisteten Produkte kann entfallen. Denn ab sofort können Sie sich durch TÜV Rheinland als “Benannte Stelle” autorisieren lassen, die CE-Kennzeichnung nach sorgfältiger Prüfung und Dokumentation selbst durchzuführen. Die Voraussetzung: ein zertifiziertes, umfassendes Qualitätssicherungssystem nach Anhang X. Die Ausstellung von Zertifikaten nach Anhang X ist seit dem 29.12.2009 möglich.

Anwendungsbereich der neuen Maschinenrichtlinie

Diese Industriemaschinen können im vereinfachten Konformitätsbewertungsverfahren
zertifiziert werden:

  • Maschinen
  • Abwechselbare Ausrüstungen
  • Lastaufnahmemittel
  • Ketten, Seile und Gurte
  • Abnehmbare Gelenkwellen
  • Unvollständige Maschinen wie Antriebssysteme