Klimaschutz und Emissionshandel
Für den Erfolg Ihrer Klimaschutzprojekte
Die Auswirkungen der globalen Klimaveränderungen sind bereits für viele Menschen direkt spürbar: extreme Wetterereignisse zerstören die Existenz vieler Menschen und führen weltweit zu großen volkswirtschaftlichen Schäden. Nutzen Sie die Möglichkeiten des Kyoto-Protokolls und gewinnen Sie neue Handlungsspielräume durch handelbare Emissionsgutschriften. Wir von TÜV Rheinland unterstützen Sie bei der Validierung und Verifizierung Ihrer Klimaschutzprojekte.
Mit der Unterstützung von TÜV Rheinland in Klimaschutzprojekten und Klimaschutzfragen
- profitieren Sie von unserem international guten Ruf als unabhängige Prüforganisation.
- erhalten Sie umfassende Beratungs- und Prüfungsdienstleistungen für Ihre Klimaschutzprojekte.
- weisen Sie als „Zertifizierter Öko-Strom Anbieter“ oder „Zertifizierter Bio-Erdgas Anbieter“ eine ökologisch verträgliche Energieerzeugung aus regenerativen Quellen nach.
Unsere Dienstleistungen im Überblick
Validierung und Verifizierung von CDM- und JI-Projekten
CDM- und JI-Projekte müssen vor ihrer Einreichung beim UN Klimasekretariat von einem akkreditierten, unabhängigen Dritten, so genannten Independent Entities, geprüft werden. Unsere Mitarbeiter übernehmen die Validierung bzw. Verifizierung Ihrer Projekte. Unsere Akkreditierungen:
- CDM-Projekte
Über unsere Zertifizierungsstelle DOE CDM-E-0013 bei der UNFCCC akkreditiert. - JI-Projekte
Akkreditiert über unsere Zertifizierungsstelle AIE JI-E-0012 bei der UNFCCC.
Validierung und Verifizierung im Bereich VER
Wir von TÜV Rheinland unterstützen Sie international bei der Durchführung der Maßnahmen und übernehmen Validierungen und Verifizierungen nach allen gängigen Projektstandards.
Unsere Leistungen im EU-Emissionshandel
Als verifizierte Sachverständige bieten wir Anlagenbetreibern und Luftfahrtunternehmen verschiedene Dienstleistungen an. Wir übernehmen unter anderem die Prüfung von Monitoring-Plänen sowie die Verifizierung von Emissionsberichten und Zuteilungsanträgen.
Ökostromzertifizierung und Bio-Erdgaszertifizierung
Zeigen Sie Ihren Kunden, dass Ihr Strom wirklich aus "ökologisch verträglicher Erzeugung" stammt. Bieten Sie ihnen durch Ihre Ökostromzertifizierung eine klare Entscheidungshilfe unter der Vielzahl der Energieanbieteranbieter. Gleiches gilt für den Bereich Erdgas: Zahlreiche Energieversorger bieten mittlerweile Erdgas mit einem bestimmten Biogas-Anteil an. Stellen Sie mit Ihrer Bio-Erdgaszertifizierung die Qualität Ihres Angebot unter Beweis. Wir zertifizieren Bio-Erdgas-Produkte auf der Basis eines speziellen Kriterienkataloges. Beide Zertifizierungen – von Ökostrom und Bio-Erdgas – erfolgen in der Regel in zwei Schritten:
- Auditierung der Erzeugungsanlagen – sofern diese nicht bereits zertifiziert sind.
- Auditierung des Angebotes: von der Prüfung der Daten und Dokumentation, Kunden- und Lieferverträge, Abrechnungssystem und vieles mehr.
Reduzierung von Klimagasen insbesondere CO2
Auf internationaler Ebene hat man sich auf gemeinsame Strategien zur Reduzierung von Klimagasen – insbesondere CO2 – verständigt. Weltweit wurden ab 2008 Rahmenbedingungen für den Emissionshandel geschaffen, um die Emissionen von Treibhausgasen zu senken. Die Industriestaaten haben sich darauf hin verpflichtet, den Ausstoß an Treibhausgasen im Vergleich zu 1990 gemäß dem Kyoto-Protokoll um 5,2 % zu senken.
EU-Emissionshandel: Grundlagen
Grundlage bildet in Deutschland das Treibhausgas-Emissions-Handels-Gesetz, TEHG. Um den Ausstoß an Treibhausgasen nachhaltig zu verringern, werden Betreibern von emissionshandelspflichtigen Anlagen bestimmte Mengen an Emissionsrechten, sogenannte EUA´s, zugeteilt. Sie verringern sich von Handelsperiode zu Handelsperiode.
Ausdehnung des EU-Emissionshandels ab 2012
Mit der Datenerhebungsverordnung DEV 2020 und der Richtlinie 2008/101/EG wird das System auf weitere Anlagen ausgeweitet: auf Anlagen der Chemischen Industrie und den Luftverkehr, der erstmals 2012 am Emissionshandel teilnehmen wird. Betroffen sind grundsätzlich alle Luftfahrzeugbetreiber, deren Maschinen in der Europäischen Union starten oder landen. Welcher Staat für die jeweilige Fluggesellschaft zuständig ist, regelt die EU Verordnung Nr. 82/2010 vom 28.01.2010, die sogenannte Verwaltungsmitgliedsstaatenliste.
Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern: Clean Development Mechanism – CDM
Der Clean Development Mechanism beinhaltet Vorgaben für die Umsetzung von Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern. Die Projekte helfen Emissionen im Gastland zu reduzieren und tragen somit zur weltweiten Reduktion von Treibhausgasemissionen bei. Bei erfolgreicher Registrierung als CDM-Projekt erhalten Sie sogenannte Certified Emission Reductions, CERs, die im Internationalen Emissionshandel gehandelt werden können.
Klimaschutzprojekte in Industrieländern: Joint Implementation – JI
Seit Januar 2008 können Klimaschutzprojekte auch in Industrie- und Schwellenländern umgesetzt werden. Für eine erfolgreiche Emissionsreduzierung erhalten Sie sogenannte Emission Reduction Units, ERUs. Neben dem EU-Emissionshandel und dem Clean Development Mechanism ist Joint Implementation die dritte Säule der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls.
Freiwillige Klimaschutzprojekte: Verified Emission Reduction – VER
Neben dem verpflichtenden Emissionsrechtehandel, dem Compliance Market, können Projektentwickler auch freiwillige Projekte zur Reduktion von Treibhausgasen realisieren. Ähnlich wie im CDM und JI, werden auch hier Emissionsreduktionszertifikate vergeben, die in einem Freiwilligen Markt gehandelt werden können. Unternehmen nutzen VERs beispielsweise, um ihre freiwilligen unternehmensinternen Klimaziele zu erreichen.
Aktuelle Projekte im Global Stakeholder Prozess
Projekt-Titel:
EmSAG „Emissionsverkauf durch Schornsteinfeger zur energetischen Verbesserung in Anlagentechnik und Gebäudehülle“
- Projektbeschreibung - Kurzfassung (dt. und engl) (PDF, 53 KB)
- Ausführliche Projektbeschreibung (PDF, 496 KB)
