Externer Datenschutzbeauftragter

Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

gemäß § 4f BDSG sowie der entsprechenden Paragraphen der Landesdatenschutzgesetze und der Datenschutzgesetze der Kirchen

 

Die Aufgaben des bestellten Datenschutzbeauftragten ergeben sich aus den §§ 4f, 4g BDSG sowie weiteren datenschutzrechtlichen Grundlagen und Gesetzen.

Diese Aufgaben umfassen:

  • Beratung der Unternehmensleitung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und Sicherstellung gesetzlicher Datenschutzvorschriften im Unternehmen 
  • Überwachung ordnungsgemäßer Anwendung von DV-Programmen,
  • Mitarbeiterschulungen für den Datenschutz und die Datensicherheit
  • Erstellung einer Datensicherheitsordnung für PC-Arbeitsplätze,
  • Erstellung von Dienstanweisungen, Betriebsvereinbarungen, Merkblättern zur Wahrung des Datenschutzes im Unternehmen einschließlich der Weiterverarbeitung von Daten mittels elektronischer Kommunikationsdienste usw., 
  • Erstellung von Übersichten gemäß § 4e Satz 1 BDSG, sofern nicht bereits vorhanden,
  • Vorabkontrolle für automatisierte Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten (gemäß § 3 Abs. 9/ § 4d Abs. 5 BDSG)
  • Umsetzung der datenschutzrelevanten Vorschriften für Forschungsobjekte sowie des Arbeitnehmerdatenschutzes
  • spezielle Betreuung für Unternehmen im Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Rehakliniken, Pflegeunternehmen,...)

In Sachen Datenschutz und Datensicherheit sind wir als Ihr betrieblicher Datenschutzbeauftragter bzw. Berater zum Datenschutz und zur Datensicherheit immer Ihr direkter und verlässlicher Ansprechpartner.


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