Datenschutz und Datensicherheit

Die Übergangsfrist ist abgelaufen, haben Sie reagiert?

Bis Mai 2004 mußten hunderttausende Betriebe die Forderungen der neuen Datenschutzgesetze (BDSG, Landes- datenschutzgesetze, Datenschutzgesetze der Kirchen, Telekommunikationsgesetze usw.) umsetzen:

  • Datenschutzbeauftragten bestellen
  • Verfahrensverzeichnisse erstellen
  • Meldepflicht einhalten
  • Kennzeichnungspflicht Videoanlagen
  • Information der Betroffenen bei Nutzung mobiler Speichermedien
  • ...

Ob Kunden-, Mitarbeiter-, Patienten- oder Mandantendaten: Alle Unternehmen arbeiten heute mit digitalen Daten, die hinsichtlich des Datenschutzes zu schützen und zu sichern sind. Speziellen Schutzcharakter haben Daten, die der besonderen Kategorie der personenbezogenen Daten (z.B. § 3 Abs. 9 BDSG) zuzuordnen sind.

Hier sind besonders medizinische Einrichtungen, Rechtsanwaltkanzleien, Rechenzentren für die Personaldatenverarbeitung, aber auch Unternehmen mit einer entsprechenden Mitarbeiteranzahl gefordert, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) schriftlich zu bestellen und Forderungen der Datenschutzgesetze umzusetzen. Die  Nichtumsetzung der notwendigen gesetzlichen Vorgaben kann nach dem BDSG und auch nach den Landesdatenschutzgesetzen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und Bußgelder auslösen.

Eine Ursache für Versäumnisse im Datenschutz und der Datensicherheit sind die hohen Anforderungen, die mit der Position eines Datenschutzbeauftragten verbunden sind. Ein Datenschutzbeauftragter muss heute IT-Spezialist, Pädagoge, Betriebswirt, Psychologe, Organisator und Jurist in einem sein. Deshalb bieten wir Unternehmen und Krankenhäusern sowohl einen Datenschutz-Checkup als auch das komplette Outsourcing dieses Themenbereichs an.


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