Das neue Akkreditierungsgesetz

Rechtliche Grundlagen

Mit der EG Verordnung Nr. 765/2008 (Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung) vom 09.07.2009 wurde beschlossen, dass es für obligatorische oder freiwillige Akkreditierungen nur noch eine einzige nationale Akkreditierungsstelle geben darf.

Zur Umsetzung dieser Verordnung wurde in der BRD am 07.08.2009 das „Gesetz über die Akkreditierungsstelle (Akkreditierungsstellengesetz – AkkStelleG) verabschiedet. Eine wesentliche Aussage ist, dass Akkreditierungen in Zukunft als hoheitliche Aufgabe des Bundes durchgeführt werden.

Die Verordnung ist im Internet als pdf-Dokument publiziert. Das Gesetz ist im Internet ebenfalls als pdf-Dokument einzusehen.

Was ändert sich bei Akkreditierungen?

Das neue Gesetz bedeutet für Akkreditierungen (z.B. Akkreditierungen im so genannten  „ungeregelten“ Bereich wie Akkreditierungen zur Zertifizierung nach ISO 9001, ISO 14001) dass sie auch unter die Hoheit des Bundes fallen. Damit werden Akkreditierungsgesellschaften wie z.B. DGA (ehemals TGA, DACH und DAP) nicht mehr eigenständig die Tätigkeiten als Akkreditierer ausüben können.
Derzeit wird unter der Regie des Bundesministeriums für Wirtschaft eine gesetzeskonforme Akkreditierungsstelle eingerichtet.

Bestehende Akkreditierungen

Gültige Akkreditierungen, die in der Regel für einen Zeitraum von 5 Jahren ausgesprochen wurden, behalten ihre Gültigkeit. Allerdings fällt die mit der Akkreditierung verbundene Überwachung in den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Damit führt die neue Akkreditierungsstelle die Überwachungstätigkeiten zu diesen Akkreditierungen auch durch.

Da die bestehenden Akkreditierungen durch die bisherige Akkreditierungslandschaft zum Teil auf unterschiedlichen Akkreditierungsgrundlagen basieren, ist hier eine Vereinheitlichung auch bei bestehenden Verfahren wahrscheinlich. Dabei ist davon auszugehen, dass die Akkreditierungsanforderungen der im MLA gelisteten deutschen Akkreditierer auch von der neuen Stelle akzeptiert werden. Die Liste der MLA-Unterzeichner finden Sie hier.

Was ändert sich für die Zertifizierer?

Die Überwachungen und zukünftigen Re-Akkreditierungen werden durch die in Gründung befindliche Gesellschaft durchgeführt.
Es ist wahrscheinlich, dass bei Akkreditierungen die bisherigen Zertifizierungsregeln der Zertifizierer unverändert beibehalten werden können, sofern diese von im MLA gelisteten Akkreditierern nach international gültigen Akkreditierungsgrundlagen (z.B. ISO 17021) vorgenommen wurden.

Was ändert sich für zertifizierte Unternehmen?

Für Unternehmen, die über ein international anerkanntes Zertifikat (z.B. mit TGA-IAF oder DAR Logo) verfügen, sind Änderungen nicht zu erwarten.
Zertifizierungen nach Automotive Standards wie VDA 6.x und ISO/TS 16949, die in Deutschland vom VDA-QMC überwacht werden, sind von dem Gesetz nicht betroffen.

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