CE-Kennzeichnung

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Wofür steht CE?

Die Abkürzung „CE“ bedeutet Communauté Européenne (frz. „Europäische Gemeinschaft“) und steht für EU-weite harmonisierte Vorschriften.

Was beinhaltet das CE-Zeichen?

Hiermit soll der europäische Warenverkehr vereinfacht werden. Die EU-Richtlinien legen für verschiedenste Produkte zahlreiche Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen fest - zum Schutze des Verbrauchers. Jedes Produkt, welches unter eine Richtlinie fällt, benötigt eine CE-Kennzeichnung.

Wie gehe ich vor?

Nach der Feststellung, unter welche Richtlinie das Produkt fällt, wird das Konformitätsverfahren durchgeführt. Hierin erklären Sie - als Hersteller oder Bevollmächtiger - die Übereinstimmung Ihres Produktes mit den gültigen Rechtsvorschriften (GSPG, MPG). Bei einigen Artikeln ist die Hinzunahme einer „Benannten Stelle“ erforderlich.

Auf Anfrage der Behörden müssen Sie innerhalb kürzester Zeit die Nachweise (Prüfbericht, technische Dokumentation) vorlegen.

Die CE-Kennzeichnung muss vor dem Inverkehrbringen und der Inbetrienahme eines Produktes angebracht werden. Ist für Ihr Produkt keine CE-Kennzeichnung im Sinne einer EU-Richtlinie vorgesehen, darf diese auch nicht auf dem Artikel angebracht werden.

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