Cannabis und Methadon

Cannabis und Fahreignung


Fahrten unter Cannabis (Haschisch, Mariuahana) stellen einen Sonderfall im Fahrerlaubnisrecht dar. Hier unterscheiden sich die Konsequenzen für den Führerschein danach, ob eine einmalige bzw. gelegentliche Einnahme von Cannabis oder ein regelmäßiger, gewohnheitsmäßigem Konsum vorlag.

Sollten Sie mit Cannabis im Straßenverkehr aufgefallen sein, kann Ihre zuständige Verkehrsbehörde zunächst ein ärztliches Gutachten von Ihnen verlangen. Dieses Gutachten soll feststellen, ob Sie nach wie vor Cannabis konsumieren und wie stark der Konsum ist.

Bei der ärztlichen Untersuchung werden Sie nach Ihrem früheren und jetzigen Drogenkonsum befragt. Auch frühere Krankheiten werden erfasst. Dann wird eine körperliche Untersuchung durchgeführt. Außerdem sind eine Blutuntersuchung und eine Urinanalyse auf Drogenrückstände (Drogenscreening) notwendig. Nach einigen Wochen findet ein zweites Drogenscreening statt. Wenn alle Ergebnisse vorliegen, wird das ärztliche Gutachten erstellt.

Sollten neben dem Cannabiskonsum weitere Zweifel an der Fahreignung bestehen, kann die Straßenverkehrsbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangen. Dies ist z.B. der Fall, wenn zusätzlich Alkohol in Ihrem Blut festgestellt wurde oder andere Auffälligkeiten bestehen (§ 14 Fahrerlaubnisverordnung).

Methadon und Fahreignung


Sollten Sie an einem Methadonprogramm teilnehmen, lassen Sie sich am besten individuell beraten.

Unabhängig von Ihrer persönlichen Situation müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie wieder zu Ihrem Führerschein kommen:

  • Sie sollten sich intensiv und selbstkritisch mit Ihrem früheren Drogenkonsum auseinandergesetzt und konkrete Vorstellungen für ein Leben ohne illegale Drogen und auch ohne Alkohol entwickelt haben.

  • Sie müssen anhand von mehreren Drogenscreenings (s.o.) nachweisen, dass Sie über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten keinerlei Drogen (einschließlich Haschisch und psychoaktiven Medikamenten) genommen haben. Dies muss vom behandelnden Arzt bescheinigt werden, der auch dafür Sorge tragen muss, dass die Drogenscreenings den geforderten Qualitätsmaßstäben genügen.

  • Auch Alkoholabstinenz ist von Ihnen gefordert. Anhand von mindestens vier Laborwerten (sog. Leberwerte und MCV) können Sie diese über einen Zeitraum von 12 Monaten nachweisen.

  • Bitte bringen Sie eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme an einer begleitenden psychosozialen Betreuung - ebenfalls über den Zeitraum von 12 Monaten - mit.

  • In der Begutachtung müssen Sie nachweisen, dass Aufmerksamkeit, Konzentration, Reaktionsfähigkeit und Belastbarkeit ausreichend zum Führen eines Kraftfahrzeugs sind.


zurück zu "Drogenauffälligkeit"

Suche
Standort

Deutschland
anderes Land wählen

Der Weg zu uns

Unsere Standorte - auch in Ihrer Nähe

Kontakt

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Ähnliche Themen

EU-Führerschein statt MPU?
Die Fakten.

Mythos Idiotentest
Keine Idioten zur MPU!

Alkohol am Steuer
Wieviel darf man trinken?

Drogen/Medikamente 
am Steuer

Die Besonderheiten.