Bundes -Immissionsschutzgesetz ( BImSchG )

Die TÜV Rheinland Group berät und unterstützt sie in Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Aus den sich häufig ändernden gesetzlichen Grundlagen und den hohen Anforderungen im Genehmigungsverfahren resultiert für ein Unternehmen häufig ein hoher Zeitaufwand für das Beantragen der erforderlichen Genehmigungen. Wir informieren Sie gerne über unsere Dienstleistungen:

Erstellen von Genehmigungsanträgen gem. § 4 bzw. § 16 BImSchG
Wir erstellen für Sie die erforderlichen Genehmigungsunterlagen und beraten Sie hinsichtlich der Verfahrensart, des Antragsgegenstandes, des Antragsumfanges und der erforderlichen Fachgutachten. Wir unterstützen Sie im Rahmen der Behördengespräche und sofern im Rahmen der Verfahrens erforderlich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Erstellen von Anzeigen gem. § 15 bzw. § 67 BImSchG
Wir beraten Sie, ob anstelle eines aufwendigen Genehmigungsverfahrens eine Anzeige nach § 15 Bundes-Immissionsschutzgesetzes für Ihr Änderungsvorhaben in betracht kommt, unterstützen Sie diesbezüglich bei den Behörden und erstellen für Sie die erforderlichen Anzeigeunterlagen. Sofern Ihre Anlage erstmalig genehmigungsbedürftig wird, beraten wir Sie hinsichtlich des genehmigungsbedürftigen Anlagenumfanges und erstellen für Sie die Anzeigeunterlagen nach § 67 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Überprüfung der Genehmigungssituation (Genehmigungs-Konformitätsprüfung)
Vielfach stellt sich historisch bedingt die Frage nach der Konformität des Anlagenbetriebes mit den hierfür vorliegenden Genehmigungen. Wir ermitteln die tatsächliche Genehmigungssituation Ihrer Anlage sowie die nach dem BImSchG erforderlichen Genehmigungen und leiten daraus Handlungsempfehlungen ab.

Beratung im Genehmigungsverfahren
Die sich häufig ändernden gesetzlichen Grundlagen und die trotz Deregulierungsansätze hohen Anforderungen im Genehmigungsverfahren erfordern umfangreiche Detailkenntnisse der dem Genehmigungsverfahren zugrundeliegenden Rechtsgrundlagen. Wir beraten Sie hinsichtlich

  • der Verfahrensart, Teilgenehmigungen und Genehmigungen für den vorzeitigen Beginn
  • des Antragsumfanges, des Antragsgegenstandes und der erforderlichen Fachgutachten
  • des Verfahrens mit Screening bzw. Umweltverträglichkeitsprüfung

Unterstützung des Antragstellers im Umgang mit Behörden
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind Gespräche mit der zuständigen Genehmigungsbehörde über die Antragsinhalte und den zeitlichen Ablauf des Genehmigungsverfahrens sinnvoll. Anlässlich dieser Besprechungen können die für die Durchführung des Verfahrens erheblichen Fragen mit der zuständigen Genehmigungsbehörde erörtert werden. Wir führen für Sie die Besprechungen und vertreten Ihre Interessen gegenüber der zuständigen Genehmigungsbehörde.

Prüfung von Genehmigungsbescheiden
Nach der Zustellung des Genehmigungsbescheides durch die Behörde kann der Antragsteller innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Genehmigungsbescheid einlegen. Wir prüfen für Sie den Genehmigungsbescheid und beraten Sie sofern erforderlich hinsichtlich eines Widerspruchverfahrens.

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ROGA - Gefahrenanalyse

Risikoorientierte
Gefahrenanalyse (pdf, 136 KB)

Quellenhinweis:
ROGA-Artikel Teil 1: TÜ Bd. 47 (2006) Nr. 10, S. 39-44
ROGA-Artikel Teil 2: TÜ Bd. 47 (2006) Nr. 11/12, S. 27-32
www.technische-ueberwachung.de