Prüfung von Brauchtumsfahrzeugen

TÜV Rheinland bietet einen exklusiven Service für Wagenbauer an: die sicherheitstechnische Abnahme von Karnevalswagen und Brauchtumsfahrzeugen.


Die gesetzliche Regelungen

Ein Gutachten durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen ist notwendig, wenn keine Betriebserlaubnis existiert oder die geforderten Fahrzeugabmessungen überschritten werden. Darüber hinaus muss das Fahrzeug jedes Jahr zu einer Wiederholungsprüfung.

Unser Tipp für Vereine

Sparen Sie Geld mit einem gemeinsamen Prüftermin. Wir bieten Ihnen Erst-Gutachten und jährliche Wiederholungsprüfungen zu reduzierten Gebühren, wenn sich mehrere Vereine zusammenschließen. Beantragen Sie einen gemeinsamen Prüfungstermin. Wir überprüfen Ihre Fahrzeuge vor Ort und legen die Kosten auf alle geprüften Fahrzeuge um.

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