Brandmeldung und Alarmierung

Brandmelder sowie Einbruchmelde- und Alarmierungsanlagen warnen vor Gefahren.
Sinnvoll sind sie allerdings nur, wenn die Anlagen im Gefahrenfall auch funktionieren, also ein Alarm ausgelöst wird.

Dies ist nur gewährleistet, wenn die Brandmelder und die anderen Anlagen

  • angemessen ausgelegt,
  • fehlerfrei installiert sind und
  • regelmäßig durch Sachverständige überprüft werden.

Dies gilt nicht nur für alle baurechtlich geforderten Warnanlagen, sondern auch für Anlagen in Industrie, Gewerbe und dem privaten Bereich.

Unsere baurechtlich anerkannten Sachverständigen unterstützen Sie bei Planung und Errichtung von Brandmeldern und ähnlichen Anlagen und prüfen ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit.

So werden Rettungs- oder Sicherheitskräfte schnell und zuverlässig alarmiert.

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