Betriebssicherheitsverordnung - Arbeitsschutz und Anlagenbetrieb - BetrSichV

Handlungsbedarf?

Ob Druckgerät oder Aufzug, ob Prüfung oder Gefährdungsbeurteilung - für Betreiber und Arbeitgeber gibt es ein Thema: die Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung. Was ist zu tun? Worauf kommt es an?

Die Betriebssicherheitsverordnung ist seit dem 3. Oktober 2002 in Kraft. Sie fasst die früher noch in mehreren Verordnungen geregelten Arbeitsschutzanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen zusammen. Mit der Verordnung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, ein anwenderfreundliches, modernes und den Strukturen des EU-Rechts angepasstes Vorschriftenwerk für die Sicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen zu schaffen. Gleichzeitig soll die Verantwortung des Arbeitgebers und des Betreibers von Anlagen gestärkt werden.Für den verbesserten Schutz der Beschäftigten haben Betreiber und Arbeitgeber konkretere Pflichten.

Sie haben zum Beispiel Gefährdungen zu ermitteln, die Überprüfung und Dokumentation von Arbeitsmitteln zu veranlassen und die Befähigung der Beschäftigten im Umgang mit Arbeitsmitteln sicherzustellen.


Die Betriebssicherheitsverordnung bringt umfangreiche Veränderungen mit sich. Sie ersetzt nicht nur die bisher geltenden Verordnungen für überwachungsbedürftige Anlagen. Die Betriebssicherheitsverordnung ist weiter gefasst und gilt für alle Arbeitsmittel. Daher wird auch die bisherige Arbeitsmittelbenutzungsverordnung ersetzt. Daneben regelt die Verordnung den Betrieb und die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen.

Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gehören unter anderem:

  • Dampfkesselanlagen
  • Druckbehälteranlagen
  • Füllanlagen
  • Leitungen unter innerem Überdruck
  • Aufzugsanlagen
  • Anlagen in explosionsgefährdetenBereichen
  • Lageranlagen für entzündliche, leicht entzündliche oder hoch entzündliche Flüssigkeiten

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