- Hauptnavigation
- Produkte + Leistungen
- Zertifikate + IDs
- Branchen + Lösungen
- Sie befinden sich hier:
- Home
- ...
- Industrie Service
- Förder- / Maschinentechnik, Aufzüge
- Personen-, Lasten-, Behinderten-, Fassaden-Aufzüge
Betrieb
Aufzugsanlagen sind als "Überwachungsbedürftige Anlagen" eingestuft, da eine Betriebsgefahr für die Benutzer, Dritte sowie die Umwelt ausgeht.
Somit darf eine Aufzugsanlage nach § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erstmalig und nach einer wesentlichen Veränderung nur in Betrieb genommen werden, wenn die Anlage unter Berücksichtigung der vorgesehenen Betriebsweise durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) wie z. B. durch die TÜV Rheinland Group überprüft wurde.
Hierbei wird der Zustand hinsichtlich der Montage, der Installation, der Aufstellbedingungen und der sicheren Funktion bewertet.
Entsprechend § 15 BetrSichV sind Aufzugsanlagen in bestimmten Fristen wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand durch eine ZÜS zu prüfen.
Durch die BetrSichV wurden anlagenbezogene Höchstfristen festgelegt, die im wesentlichen den alten jährlichen Prüffristen entsprechen. Grundsätzlich muss der Betreiber eine Sicherheitstechnische Bewertung I Gefährdungsbeurteilung vornehmen und dies in Abhängigkeit der Anlagensituation (z. B. Arbeitsmittel) sowie einer anlagenbezogenen Prüffristenermittlung eigenverantwortlich durchführen. Für die Einhaltung dieser Maßnahme ist der Betreiber verantwortlich.
Bei dieser notwendigen komplexen Beurteilung kann die TÜV Rheinland Group kompetent Unterstützung leisten.
Ein weiterer Vorteil ist, dass der Betreiber die Abarbeitung der wiederkehrenden Prüfungen der TÜV Rheinland Group vertraglich übertragen kann.
Unsere TÜV-Sachverständigen übernehmen für Sie die Terminverfolgung, prüfen kompetent auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen ihre Anlagen und gewährleisten somit ein hohes Sicherheitsniveau. Diese Prüfungen sichern auch die Werterhaltung Ihrer Anlagen und eine optimale Verfügbarkeit für alle Benutzer.
Diese Tests ermitteln frühzeitig versteckte Mängel oder Materialverschleiß, was sonst mit hoher Wahrscheinlichkeit zu kostspieligen Reparaturen führen kann.
