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Hilfestellung beim Kauf und Umbau von Anlagen
Vorsicht ist geboten, dass man als Anlagenkäufer rechtlich nicht selbst zum Inverkehrbringer wird!
Vor Vertragsabschluss beim Kauf einer Anlage sollten vom Käufer im eigenen Interesse alle Fragen zu Ausführungsanforderungen und Verantwortlichkeiten geklärt werden. Unter anderem sollte sichergestellt sein, dass die aktuellen Anforderungen des EU-Rechtes zum Inverkehrbringen Vertragsbestandteil ist.
Aus rechtlichen Gründen ist dies notwendig, da derjenige, der eine Anlage in Verkehr bringt, auch für die Produkthaftung verantwortlich ist. Ferner sollten beispielsweise folgende Fragen beantwortet werden:
- sind die Ausführungen und Normen zum Stand der Technik im Angebot enthalten
- sind alle zutreffenen EU- Normen im Vertrag berücksichtigt
- ist für Abweichungen eine Bestätigung von einer benannten Stelle vorhanden
- ist der Herstellersitz in Europa oder nicht
- existiert in Europa ein Repräsentant / Bevollmächtigter (aus Gründen der Produkthaftung)
Die TÜV Rheinland Group unterstützt Sie effektiv bei dieser Problematik!
Was ist beim Umbau und beim Inverkehrbringen Ihres Aufzuges zu beachten?
Das europäische Recht für das Inverkehrbringen von Aufzügen sowie die Aufzugsverordnung beeinflussen die sicherheitstechnische Ausführung und Prüfung nach wesentlichen Änderungen und Veränderungen. Entsprechend dem Geräteproduktsicherheitsgesetz GPSG [§2 Ziffer (8)] ist das Verfahren zum Inverkehrbringen anzuwenden beim:
- Inverkehrbringen von neuen Maschinen und Aufzügen
- (Wieder-) Inverkehrbringen nach Aufarbeitung und
- (Wieder-) Inverkehrbringen nach wesentlichen Veränderungen
Die Maschinenverordnung als Umsetzung der Maschinenrichtlinie oder die 12. GSPGV zur Umsetzung der Aufzugsrichtlinie gilt für das Inverkehrbringen im Sinne des Gerätesicherheitsgesetzes, also auch für das Inverkehrbringen nach Aufarbeitung und wesentlichen Änderungen.
Was ist bei der Umbauplanung wichtig?
Ein korrekter Umbau wird immer schwieriger, vieles muss beachtet werden. Neu ist, dass für diese Fragen ein Umbaukatalog existiert. In diesem sind die zu treffenden, notwendigen und weiteren Maßnahmen bei Änderungen eines Bauteiles an einer bestehenden Aufzugsanlage festgelegt.
Vorteil für Betreiber und die Umbaufirmen:
- eindeutige Umbaumaßnahmen
- transparente Kostenvoranschläge
- Umbaukatalog kostenlos unter www.vdma.org
Die TÜV Rheinland Group hilft und schult sie kompetent in diesen Fragen.
