Benannte Stelle für EMV

Die Benannte Stelle für die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) ist eine Besonderheit der EMV-Richtlinie. Sie wird immer dann benötigt, wenn es Abweichungen von harmonisierten Normen gibt oder wenn keine harmonisierten Normen existieren.


Ein Grund für eine solche Abweichung ist eine Prüfung "vor Ort". Die Benannte Stelle erstellt in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber einen Prüfplan für ein zu prüfendes Produkt, der dann von dem akkreditierten EMV-Labor der TÜV Rheinland Product Safety GmbH geprüft wird. Nach Durchführung der Prüfung werden die vom Labor festgestellten Ergebnisse von der Benannten Stelle bewertet und bei Einhaltung der Anforderungen mit einer Konformitätsbescheinigung bestätigt.

Es kommt vor, dass für ein Gerät eine harmonisierte Norm existiert, eine Einhaltung der in der Norm vorgegebenen Anforderungen aufgrund des Funktionsprinzips des Gerätes jedoch nicht möglich ist. Auch hier kann die Benannte Stelle eingeschaltet werden, um die Abweichungen zu bewerten und ggf. ergänzt durch Auflagen (z.B. Beschränkung des Einsatzbereiches oder Anbringung von Warnhinweisen), die Konformität auszusprechen.

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