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Begutachtungen nach Fahrerlaubnisverordnung
LKW-Fahrer
Die seit 01.01.1999 gültige Fahrerlaubnisverordnung trifft Regelungen bezüglich notwendiger Untersuchungen für LKW-/Bus- und Taxifahrer. Die für den Umtausch/die Verlängerung des LKW-Führerscheins (Klassen C) vorgegebene Untersuchungen (auch die Augenuntersuchung) führen unsere Arbeitsmediziner und Betriebsärzte in den AMD-Zentren gern für Sie durch.
Bus- und Taxifahrer
Gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV) § 11 und Anlage 5 müssen sich Bewerber auf Neuerteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E (Bus) oder für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi) einer psychometrischen Leistungsbeurteilung unterziehen. Gleiches gilt für Bewerber auf Verlängerung der o.g. Fahrerlaubnisklassen: Für Busfahrer ab dem 50. Lebensjahr in Fünf-Jahres-Intervallen und für Taxifahrer ab dem 60. Lebensjahr in Fünf-Jahres-Intervallen.
Unsere Mitarbeiter erwarten Sie gern zur Durchführung der psychometrischen Leistungsbeurteilung mit Hilfe des anerkannten Testsystems.
Selbstverständlich führen wir auch die medizinische (körperliche) Untersuchung und die Augenuntersuchung durch.
