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- SiGeKo - Baustellen-koordination
Baustellenkoordinator - Wann ist er notwendig und wer kann es sein?
Wann benötigen Sie einen SiGeKo für die Baustelle?
Nach der neuen Baustellenverordnung von 1998 muss der Bauherr einen SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) bei folgenden Baustellenbedingungen benennen (bitte Grafik anklicken):
Damit benötigen Sie für die meisten Bauvorhaben und zwar schon in der Planungsphase einen SiGeKo.
Der richtige Mann am richtigen Ort
Als Bauherr können Sie eigene qualifizierte Leute als Baustellenkoordinator benennen oder Externe beauftragen. Der TÜV-SiGeKo bietet Ihnen einige Vorteile. Er kennt die Gesetze und Verordnungen und kann als neutrale Person seine Koordinierungsaufgaben in der Planungs- und Ausführungsphase effektiv und alleinverantwortlich erledigen. Er erledigt für Sie als Bauherr den Umgang mit Ämtern und Behörden. Sie sparen Zeit und Aufwand und können Ihre Fachleute von umfangreichen Zusatzaufgaben freihalten.

