- Hauptnavigation
- Produkte + Leistungen
- Zertifikate + IDs
- Branchen + Lösungen
Auto
Mit der regelmäßigen Prüfung Ihres Fahrzeugs durch TÜV Rheinland gewinnen Sie das Plus an Sicherheit. Und Sie leisten Ihren Beitrag zum Schutz der Umwelt. Genau diese Ziele verfolgt der Gesetzgeber, der die Haupt- / Abgasuntersuchung (HU/AU) verpflichtend für "Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen" (§ 29 StVZO) vorschreibt.
Die Prüffristen für PKW
Neuwagen müssen erstmals nach drei Jahren zur Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU). Danach alle zwei Jahre.
Ihr nächster Termin
Ein Blick in Ihren Fahrzeugschein oder in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I sagt Ihnen, wann Sie mit Ihrem Wagen wieder zur HU/AU fahren müssen. Auskunft gibt Ihnen auch die Plakette auf Ihrem hinteren Kennzeichen. Die Zahl in der Mitte der Plakette zeigt das Jahr (2010) der nächsten HU und die oberste Zahl im äußeren Kreis bezeichnet den Monat (Dezember). Den Termin für die nächste AU finden Sie auf der Plakette des vorderen Kennzeichens. In der Regel fallen AU und HU auf einen Termin. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Termin haben, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter an der nächsten TÜV Rheinland-Prüfstelle gerne weiter. Oder wählen Sie unsere Hotline: 01805 00 8838 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen).

AU einfacher dank On-Board-Diagnose
Seit 2001 müssen Neufahrzeuge in Deutschland mit einer On Board Diagnose (OBD) ausgerüstet sein. Die OBD überwacht während der Fahrt die Funktionsfähigkeit aller abgasbeeinflussenden Systeme. Tritt ein Fehler auf, warnt eine Kontrollleuchte im Armaturenbrett. Die OBD speichert diese Fehler. Fehlermeldungen des Abgassystems können dann bei der AU an der TÜV Rheinland-Prüfstelle abgefragt werden.
