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Auswahl einer benannten Stelle
Der TÜV Rheinland in Köln, Deutschland, ist eine benannte/zuständige Stelle.
Europäische CE-Kennzeichnung
Auswahl einer benannten Stelle
Benannte/Zuständige Stellen sind unabhängige Prüflabors und/oder Zertifizierungsstellen, die in der EU anerkannt sind und Tests durchführen, Qualitätssicherungssysteme prüfen sowie Berichte herausgeben und Konformitätsbescheinigungen ausstellen dürfen. Prüfberichte und Bescheinigungen, die von benannten/zuständigen Stellen ausgestellt wurden, bestätigen die Übereinstimmung eines Produkts oder Systems mit den relevanten Normen/Richtlinien. Diese Berichte und Bescheinigungen bilden die Grundlage für die gegenseitige Anerkennung von Prüfergebnissen und schaffen beim Verbraucher Vertrauen in die Konformität eines Produkts.
Der TÜV Rheinland in Köln, Deutschland, ist eine benannte/zuständige Stelle.
Hersteller sollten sich bei einer benannten/zuständigen Stelle die Zertifizierung beschaffen, um:
- den Nachweis der Beachtung von Richtlinien und wesentlichen Anforderungen zu erbringen;
- den Nachweis der Vorschrifteneinhaltung zu führen, um dem Kundenbedarf zu entsprechen;
- den Nachweis der Vorschrifteneinhaltung bei Anfechtungen durch die Behörden zu erbringen.-
Diejenigen, die selbst deklarieren und keine benannte Stelle nutzen, sehen sich womöglich mit folgenden Problem konfrontiert:
- die CE-Kennzeichnung fehlt oder wurde unsachgemäß angebracht
- der Konformitätsnachweis ist unvollständig oder nicht in Ordnung
- die technische Akte bzw. Dokumentation ist unvollständig
- Produktkontrolle durch nationale Behörde
- Verdacht der Beeinträchtigung der EMV oder Nichteinhaltung von Auflagen
- vom Benutzer, Käufer oder Konkurrenten bemerkte sicherheitstechnische Abweichung(en)
- Benutzer wird geschädigt
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Weiterführende Themen
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- Die Europäische Union und die EG-Richtlinien (eine Einführung)
- Was ist CE-Kennzeichnung?
- Die Schritte zur Europa-Konformität
- Harmonisierte Normen
- Die EG-Richtlinien
- Stand der EG-Richtlinien
- Beurteilung der Konformität
- Spezielle Verfahren nach der Richtlinie über medizinische Geräte
- Technische Akte
- Anbringen der CE-Kennzeichnung
- Nichteinhaltung von Vorschriften
- Produkthaftung - Rechte von Geschädigten
- Kennzeichnungsdienste
