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Ausrüstungsteile und Sicherheitseinrichtungen für Anlagen und Druckgeräte
Neue Anforderungen
Qualitativ hochwertige, innovative und sichere Produkte garantieren Ihrem Unternehmen Wettbewerbsvorteile für nationalen und internationalen Erfolg. Ab dem 29. Mai 2002 gilt die Druckgeräterichtlinie 97/23/EG zur CE - Kennzeichnung für Ihre Sicherheitsventile, Berstscheiben oder andere Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion.
Benannte Stelle
Die TÜV Rheinland Group ist als benannte Stelle akkreditiert. Eine Baumusterprüfung und das damit vergebene VdTÜV Bauteilkennzeichen durch unabhängige Prüforganisationen war bisher bis auf wenige Ausnahmen (z.B. für Sicherheitsventile in den USA) nur in Deutschland üblich. Jetzt ist sie für alle Mitgliedsstaaten in der EG vorgeschrieben. Die Gültigkeit der Baumusterprüfung war bislang auf Deutschland beschränkt. Trotzdem wird sie schon immer von vielen ausländischen Kunden als Qualitätsstandard für die Bestellung vorrausgesetzt.
Konformitätsbewertung nach DGR
Die Konformitätsbewertung nach DGR wird auf der Grundlage von aktualisierten VdTÜV Merkblättern durchgeführt. Neben den grundlegenden Anforderungen der DGR sollen auch weiterhin die Erfahrungen einfließen, die in dem bisher gültigen nationalem Regelwerk (TRD, AD-Merkblätter, VdTÜV-Merkblätter) niedergeschrieben sind. Selbstverständlich sind hier auch schon die Entwürfe der EN-Normen eingeflochten, die als Prüfgrundlage herangezogen werden können, sobald sie von den Mitgliedsstaaten der EG harmonisiert sind.Â
Internationale Akzeptanz
Nutzen Sie für die internationale Akzeptanz Ihrer Produkte unsere langjährige Erfahrung mit Baumusterprüfungen. Seit den 60er Jahren wurden die Regeln für diese Prüfung in enger Kooperation zwischen der RWTH Aachen, dem VdTÜV und der Bauteilprüfstelle für Sicherheitsventile der TÜV Rheinland Group entwickelt.
Ansprechpartner
Interesse? Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.
