Ausnahmen

Genehmigungen für ältere Fahrzeuge und Oldtimer

Sie besitzen ein älteres Fahrzeug und eine Nachrüstung ist nicht möglich? Wir prüfen an unseren TÜV Rheinland-Prüfstellen, ob Ihr Wagen tatsächlich nicht mehr mit einem Diesel-Partikelfilter nachgerüstet werden kann. Wenn ja, stellen wir eine so genannte "Nicht-Nachrüstbarkeitsbescheinigung" für 15,40 € aus. Mit dieser Bescheinigung können Sie bei der für die Umweltzone zuständigen Zulassungsstelle unter bestimmten Bedingungen eine befristete Ausnahmegenehmigung für die Fahrt in Umweltzonen erhalten.


Freie Fahrt ohne Plakette

Jede Regelung kennt Ausnahmen. Folgende Fahrzeuge dürfen in Umweltzonen ohne Plakette fahren:

  • Oldtimer
  • mobile Maschinen und Geräte (z.B. Bagger)
  • Arbeitsmaschinen
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge (Mofas, Motorräder, Trikes etc.)
  • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung
  • Kraftfahrzeuge, mit denen Personen gefahren werden oder fahren, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis nachweisen.
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