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Aufzugtypen

Ob Personen, Gepäck, Kinderwagen, Fahrräder, Rollstühle, Stahlträger, Feuerwehrleute, Krankenliegen oder Paletten: Für jeden Zweck gibt es heute eine passende Fahrkabine.


Überwachungsbedürftige Aufzüge

  • Allgemeiner Personenaufzug: Egal ob im Wohnhaus, in öffentlichen Gebäuden oder Krankenhäusern, die Technik von Personenaufzügen unterscheidet sich nicht wesentlich. Sie sind für den Transport von Personen und Gütern konzipiert.
  • Umlaufaufzug (Paternoster): Mehrere an einer Kette hängende Einzelkabinen fahren im ständigen Umlaufbetrieb. Der älteste Aufzug dieser Art befindet sich seit 1911 im Wiener Haus der Industrie am Schwarzenbergplatz.
  • Panoramaaufzug/Glasaufzug: gebräuchliche Bezeichnung für verglaste Personenaufzüge, aus denen man einen Panoramablick genießen kann. Solche Aufzüge fahren meist in einem offenen Stahl-Glasschacht. Beispiel: die drei Aufzuggondeln des Pariser Eiffelturms.
  • Lastenaufzug: Er transportiert vorrangig Waren, teilweise auch mit Begleitpersonen, und darf jeweils nur von seinem Betreiber sowie dessen Beschäftigten benutzt werden. Neue Lastaufzüge nach der DIN EN 81-1/2 benötigen Fahrkorbtüren, um Unfällen vorzubeugen.
  • Feuerwehraufzug: ermöglicht es den Einsatzkräften, im Brandfall schnell die Etage zu erreichen, in der das Feuer ausgebrochen ist. Vorgeschrieben sind solche Aufzüge in Hochhäusern mit einer Höhe von über 35 Metern sowie in Krankenhäusern.

Aufzüge für barrierefreies Wohnen

  • Plattformlift: eine besondere Hilfe vor allem für Rollstuhlfahrer. Der Rollstuhl wird auf der Plattform von Klappschranken und Abrollklappen gesichert. Je nach Typ können auch Lasten transportiert werden.
  • Treppenlift: Er unterstützt Personen, die von allein keine Treppen mehr steigen können. Die Anlagen sind meist Maßanfertigungen und können an nahezu jede beliebige Treppenanlage innen wie außen angepasst werden.
  • Aufzüge mit Spiegel: Normen für barrierefreies Bauen schreiben vor, an den Rückwänden der Aufzugkabinen Spiegel anzubringen.

Aufzüge als Arbeitsmittel

  • (Klein-)Güteraufzug: Im Unterschied zum Lastenaufzug ist es untersagt, bei diesem Aufzug mitzufahren. Beispiele: Speiseaufzüge in Restaurants oder Kantinen und Laboraufzüge.
  • Unterfluraufzüge: ebenfalls ohne Personenbeförderung. Beispiel: Aufzug zum Mülltransport in Büro- und Wohngebäuden.
  • Bauaufzug: wird an hohen Gebäuden installiert und dient zum Transport von Personen und Lasten während einer Bauphase. Die Personen, die diesen Aufzug nutzen, werden vorher genau eingewiesen.