ATEX 95

Inverkehrbringen von explosionsgeschützten Geräten, Schutzsystemen und Mess-, Steuer- und Regelvorrichtungen (ATEX 95, IECEx)

In Europa dürfen nur explosionsgeschützte Produkte in den Verkehr gebracht werden, die der Richtlinie 94/9/EG nach ATEX 95 entsprechen.

ATEX 95 betrifft:

  • sämtliche elektrische und nicht-elektrische (mechanische) Geräte und Schutzeinrichtungen, wie Maschinen und industrielle Einrichtungen, die in explosionsgefährdeten Umgebungen betrieben werden.
  • Steuer-, Kontroll- und Regeleinrichtungen in explosionsgefährdeten Umgebungen, um zu gewährleisten, dass die Geräte und Sicherheitssysteme in Bezug auf das Explosionsrisiko sicher funktionieren.

Wir sind benannte Stelle nach der Richtlinie 94/9/EG nach ATEX 95 und unterstützen Sie mit:

  • Baumusterprüfungen nach der Richtlinie 94/9EG nach ATEX 95 sowie nach den Anforderungen des IECEx-Scheme
  • Konformitätsprüfung der Produkte nach ATEX 95
  • Prüfung der Qualitätssicherung der Produkte und der Produktion
  • Hilfe bei der Einstufung von Gerätegruppen und –kategorien
  • Unterstützung bei der Erstellung der Zündgefahrenanalyse und Abschätzung des Explosionsrisikos.
  • Hilfe bei der Erstellung der technischen Dokumentation/Betriebsanleitung
  • Prüfung der funktionalen Sicherheit
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