ATEX 137

Betrieb von explosionsgeschützten Anlagen und Geräten (BetrSichV, ATEX 137)

Der Betreiber einer Anlage ist nach der BetrSichV allein verantwortlich für den sicheren Betrieb seiner Anlagen.

  • Er muss die durch eine Explosion gefährdeten Bereiche festlegen.
  • Er muss den Explosionsschutz dokumentieren.
  • Er muss organisatorische und technische Maßnahmen zum Explosionsschutz beim Betrieb treffen.
  • Die geforderten Prüfungen müssen durch dazu befähigte Personen oder Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) fristgerecht durchgeführt werden, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Wir sind die Zugelassene Überwachungsstelle für „Brand- und Explosionsschutz“ und unterstützen Sie beim sicheren Betrieb Ihrer Anlagen:

  • Begleitung und Hilfe bei der Konzepterstellung und -umsetzung sowie bei der Dokumentation des Explosionsschutzes
  • Analyse und Klassifizierung der Gefahrenbereiche im Betrieb (Zoneneinteilung)
  • Planung und Hilfe bei der Auswahl der geeigneten Maschinen, Geräte und Systeme für den Explosionsschutz
  • Montageüberwachung von Industrieanlagen und komplexen Systemen in explosionsgefährdeten Atmosphären
  • Prüfung von explosionsgeschützten Maschinen (z.B. Rührer, Pumpen, Kompressoren, Fördereinrichtungen), der Inertisierungseinrichtungen, der elektrischen Geräte und der Schutzsysteme
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