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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
werden nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (G-Untersuchungen) entsprechend der Gefährdung am Arbeitsplatz durchgeführt. Wir verbinden Sie mit einer Arbeitsanamnese und einer Beratung im Hinblick auf die jeweilige berufliche Tätigkeit. Hinsichtlich der jeweiligen Belastung/Gefährdung fließen jeweils spezielle Untersuchungsteile ein.
Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden nach der Unfallverhütungsvorschrift VBG 100 durchgeführt. Die Inhalte sind in den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen fixiert:
z.B. Grundsatz 20 (Lärm)
Mit speziellen medizinisch-technischen Geräten (Audiometer) wird das Hörvermögen geprüft. Neben der Arbeitsanamnese erhält der zu Untersuchende eine Beratung im Hinblick auf seine spezielle Tätigkeit und diesbezüglicher Gehörvorsorge.
z.B. Grundsatz 37 (Bildschirmarbeitsplätze)
Mit speziellen medizinisch-technischen Geräten wird das Sehvermögen umfassend getestet. Neben der Arbeitsanamnese erhält der zu Untersuchende eine Beratung im Hinblick auf die Bildschirmarbeit, der Aufstellung des Bildschirms, des richtigen Sitzens vor dem Computer etc.
z.B. Grundsatz 41 (Arbeiten mit Absturzgefahr / Höhentauglichkeit)
Neben einer Arbeitsanamnese und der Beratung im Hinblick auf die jeweilige Tätigkeit wird ein Elektrokardiogramm (EKG) aufgezeichnet. Der zu Untersuchende erhält spezielle arbeitsmedizinische Hinweise zur Vermeidung von Arbeitsunfällen.
Unsere Betriebsärzte sind für folgende Untersuchungen ermächtigt:
