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Anmeldung für das kommenden Schuljahr
Inhalt dieser Seite:
- Schulanmeldung
- Aufnahmetermine
- Bildungsempfehlung
- Erforderliche Unterlagen
- Daten für die Anmeldung
- Rechtsgrundlagen (zum Weiterlesen)
Schulanmeldung
Schülerinnen und Schüler, die an der TÜV Mittelschule Leipzig lernen möchten, müssen vorher von ihren Eltern angemeldet werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Schulleiter.
Aufnahmetermine
Sie können Ihre Kinder für das neue 5. Schuljahr anmelden. Im laufenden Schuljahr sind ebenfalls Anmeldungen für die aktuellen Jahrgangsstufen möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Schulleiter, Herrn Schildroth.
Bildungsempfehlung
Alle Grundschülerinnen und Grundschüler der 4.Klasse erhalten am 3. März 2010 eine Bildungsempfehlung. In dieser wird die Fortsetzung der weiteren Schullaufbahn an der Mittelschule oder am Gymnasium empfohlen. Alle Schülerinnen und Schüler mit einer Bildungsempfehlung für die Mittelschule oder das Gymnasium können die TÜV Mittelschule Leipzig besuchen.
Auf einem zusätzlichen Formular (gelb) ist die gewählte Mittelschule mit zwei weiteren Wunschschulen einzutragen. Bitte beachten Sie dabei: Haben Sie sich für die TÜV Mittelschule Leipzig entschieden, tragen Sie bitte unbedingt diese auch als erste ein. Auch freie Schulen müssen beim Ausfüllen des gelben Formulars angegeben werden!
Erforderliche Unterlagen
In der Regel genügt ein formloser Antrag, den Sie hier downloaden können und ausgefüllt bei der Anmeldung in unserer Schule vorlegen. Natürlich können Sie uns den Antrag auch einfach faxen.
Mit dem Aufnahmeantrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- das zuletzt erstellte Zeugnis der zuvor besuchten Schule (Kopie)
- die Geburtsurkunde (Kopie)
- die Bildungsempfehlung
Daten für die Anmeldung
Bei der Anmeldung werden folgende Daten aufgenommen:
- Name und Vorname der Eltern und des Schülers oder der Schülerin
- Geburtsdatum und Geburtsort des Schülers oder der Schülerin
- Geschlecht des Schülers oder der Schülerin
- Anschrift der Eltern und des Schülers oder der Schülerin
- Telefonnummer, Notfalladresse
- Staatsangehörigkeit des Schülers, mit Einwilligung der Eltern
- Religionszugehörigkeit des Schülers oder der Schülerin
- Datum der Ersteinschulung sowie Angaben zur bisherigen Schullaufbahn
- Art und Grad einer Behinderung, durch dafür qualifizierte Lehrer oder Schulpsychologen festgestellte Teilleistungsschwächen und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind, mit Einwilligung der Eltern
Rechtsgrundlagen (zum Weiterlesen)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Mittelschulen im Freistaat Sachsen und deren Abschlussprüfungen (Schulordnung Mittelschulen Abschlussprüfungen – SOMIAP) )
- § 5 Anmeldung
- § 6 Aufnahme von Schülern
Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG)
