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Wann müssen Sie zu einer MPU?


Ihr zuständiges Straßenverkehrsamt fordert immer dann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) von Ihnen, wenn begründete Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Die Führerscheinstellen dürfen erst dann wieder eine Fahrerlaubnis erteilen oder den alten Führerschein belassen, wenn sie von Ihrer Eignung überzeugt sind. 

Das medizinisch-psychologische Gutachten gibt Ihnen also die Chance, die Bedenken, die das Straßenverkehrsamt hat, zu zerstreuen!

Die häufigsten Gründe für solche Eignungszweifel sind:

  • Eine Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,6 Promille
  • Mehrere Trunkenheitsfahrten.
  • Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Drogen.
  • Verkehrsverstöße ohne Alkohol (18 Punkte und mehr in Flensburg).
  • Kombination aus Trunkenheitsfahrt und zu vielen Punkten.

Aber auch bestimmte Straftaten, körperliche Gebrechen oder der Wunsch nach der vorzeitigen Erteilung einer Fahrerlaubnis können dazu führen, dass das Straßenverkehrsamt eine MPU fordert.


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