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Alternative Bedarfsbetreuung

Alternative bedarfsorientierte sicherheitstechnische Betreuung nach Unfallverhütungsvorschrift

Die Berufsgenossenschaften haben beschlossen, im Zuge der Umsetzung des neuen Betreuungskonzeptes die bisherigen BG-Vorschriften BGV A6 und BGV A7 zu einer Vorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2)zusammenzuführen.

Gleichzeitig werden Rahmenbedingungen zum Inhalt der alternativen Betreuung vorgegeben.

  • Allgemeines
  • Motivations- und Informationsmaßnahmen
  • Durchführung der Betreuung im Betrieb und
  • Qualitätssicherung

Alternative sicherheitstechnische Betreuung bis durchschnittlich 10 Beschäftigten, bedeutet für den Unternehmer:

  • Teilnahme an Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen
  • Problembewusstes Arbeitsschutzhandeln im betrieblichen Alltag
  • Identifizierung und Inanspruchnahme des sicherheitstechnischen Beratungsbedarf zur Erstellung  der Gefährdungsbeurteilung.

Für Unternehmen mit durchschnittlich 11 bis 50 Beschäftigten legt die zuständige Berufsgenossenschaft die Betriebsgrößenobergrenze für die alternative Betreuung fest.

Die Sicherheitsingenieure der TÜV Rheinland Group unterstützen Sie gern zur alternativen Betreuung und zu notwendigen Maßnahmen:

  • Beratung zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  • Auswahl von Körperschutzmitteln
  • Sicherheitstechnischen
  • Prüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln insbesondere vor der Inbetriebnahme
  • Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen
  • Beurteilung der Gefährdung der Beschäftigten bei der Arbeit
  • Schulung der Beschäftigten zu Themen des Arbeitsschutzes
  • Sicherheitsunterweisungen

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