Nach Schwierigkeiten in der Umsetzung und der Praktikabilität der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz wird in Betrieben bis 50 Beschäftigte in Zukunft eine geänderte Betreuung möglich sein. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit BMWA empfahl nach Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA)und auf Initiative von Unternehmern, Unternehmer- und Sozialverbänden dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Alternativen im Betreuungskonzept dieser kleinen Unternehmen zu entwickeln.