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Allgemeine Haftpflichtschaden - Gutachten
Nahezu jeder Mitbürger hat einer Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Ob nun das eigene Fahrrad gegen ein geparktes Fahrzeug fällt und dieses verbeult, oder sonstige Schadenersatzansprüche gegen einen Versicherten angemeldet werden. Diese Schäden fallen in der Regel aus dem Rahmen.
Auch hier besteht die Möglichkeit, aufgrund der zu prüfenden Unterlagen oder eines nachgestellten Schadenablaufes eine gutachterliche Stellungnahme zur Schadenursache und Wirkung abzugeben.
