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Gesetzliche Änderung für die Hauptuntersuchung von Autos und Motorrädern

Ab 1. April 2006 treten gesetzliche Änderungen für die Hauptuntersuchung in Kraft, die für Kraftfahrer einige Neuerungen mit sich bringt. 

Überprüfung der Elektronik bei PKWs
Neue Abgasuntersuchung für OBD-Fahrzeuge 
Umweltuntersuchung für Motorräder
Terminvereinbarung für Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung

Überprüfung der Elektronik bei PKWs

Die Prüfung von elektronisch ge­regelten Systemen wird ab April im Rahmen der Hauptuntersuchung Vorschrift. Die Sachverständigen der TÜV Rheinland Group stellen auf Basis der Systemdaten, die für jedes Fahrzeug bereitgestellt werden fest, ob beispielsweise das Anti­blockiersystem (ABS), das elektronische Stabilitätsprogramm(ESP) oder Airbags richtig funktionieren. Dazu stellt der Hersteller Informationen zur Verfügung, aus denen hervorgeht, welche sicherheitsrelevanten Systeme in einem Fahrzeug stecken. Diese Infos dienen den Experten der TÜV Rheinland Group bei der Haupt­untersuchung als Prüfungsgrundlage. 

Die Einbeziehung elektronisch geregelter Systeme ist sinnvoll denn ähnlich wie bei mechanischen oder hydraulischen Systemen verlässt sich der Fahrer ja schon im Normalbetrieb auf die Funktionsfähigkeit dieser das Fahrverhalten des Autos regelnden Systeme.

Die Integration dieser Prüfung trägt in hohem Maße dazu bei, die Fahrzeugsicherheit zu optimieren und leistet einen wichtigen Beitrag zur Unfallvermeidung. 

Neue Abgasuntersuchung für OBD-Fahrzeuge

Betroffen von der Gesetzesänderung sind auch die Fahrer von OBD-Fahr­zeugen (On-Board-Diagnose). OBD bedeutet nichts anderes als eine Art Eigenüberwachung der Fahrzeuge im Hinblick auf alle relevanten Bauteile, die für die Abgasreinigung verantwortlich sind. Eventuelle Fehler im System werden dem Fahrer durch eine Warnleuchte im Armaturenbrett angezeigt. Zusätzlich werden Fehler im Motormanagement im Fehlerspeicher der OBD abgelegt. Bei der neuen Abgasuntersuchung wird dieser Fehlerspeicher ausgelesen und bewertet, gegebenenfalls durch eine Abgasmessung ergänzt.

Für diese Fahrzeuge mit OBD werden die beiden Untersuchungen zu einer Untersuchung , der Hauptuntersuchung , ab dem 01.04 2006 zusammengelegt.

Fahrzeuge ohne OBD

Für Pkw ohne OBD ändert sich bis zum Jahre 2010 nichts. Dann jedoch erfolgt zum 1. Januar 2010 die komplette Zusammenlegung beider Untersuchungen für alle Fahrzeuge. Die AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt, eine gültige Abgasuntersuchung wird durch die Prüfplakette der Hauptuntersuchung bestätigt.  

Umweltuntersuchung für Motorräder

Für den Motorradfahrer wird zusätzlich in die bisher bekannte Hauptuntersuchung eine Umweltuntersuchung integriert. Sie besteht aus einem Abgastest und einer Geräuschuntersuchung. Da­rüber hinaus wird eine Geräuschmessung eingeführt, um beispielsweise Ver­änderungen von Auspuffanlagen festzustellen. So wird die subjektive Geräusch­messung, die auch bisher in der HU schon immer durchgeführt wurde, kon­kretisiert. Wird bei einer Fahrprobe entdeckt, dass die Auspuffgeräusche zu laut sind, muss das Standgeräusch überprüft werden.

Für die Abgasuntersuchung wird der CO-Wert gemessen und bewertet. Als Grenze für den CO-Gehalt im Abgas gelten die Werte des Herstellers, oder, falls diese nicht vorliegen, folgende Werte: 4,5 Vol-% CO bei Motorrädern ohne Katalysator oder mit ungeregeltem Katalysator im Leerlauf und 0,3 Vol-% CO bei Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator im erhöhtem Leerlauf.

Was heißt das konkret für meine nächste Motorrad-HU?

Feldversuche und zahlreiche Messungen im Vorfeld der Motorrad-AU haben ergeben, dass keine nennens­werten Probleme zu erwarten sind. Im Gegenteil – es ist davon aus­zugehen, dass so gut wie alle Motorräder den Umwelt-Check bei den Prüfstellen der TÜV Rheinland Group bestehen.“ Der TÜV Rheinland sieht sich als Partner und Berater der Motorradfahrer. Die Experten raten allen Motorradfahrern an­gesichts der neuen Gesetzeslage den 1. April abzuwarten und danach zur Haupt­untersuchung zu gehen. 

Terminvereinbarung für Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung

Die Prüfstellen der TÜV Rheinland Group bieten ab 1. April die Hauptuntersuchung einschließlich der Abgasuntersuchung in einem einzigen Termin an. Die Prüfstellen sind in der Ver­gabe der Termine flexibel: Beispielsweise kann der Zeitpunkt für die Hauptuntersuchung einschließlich der  Ab­gas­untersuchung - über das Internet unter www.tuv.com/termin und dem Kunden­service­center unter der kostenlosen Hotline 0800-8838 8838 vereinbart werden. Fragen zur Umweltuntersuchung werden unter der Servicenummer 01805 00 8838 (0,12 Euro pro Minute) beantwortet.

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