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24 Monate Gewährleistungsgarantie
"Bohrt Beton wie Butter!" - sagt die Produktaufschrift. Aber hält die Bohrmaschine wirklich, was sie verspricht? "Für die Haltbarkeit verbinden Sie Strebe A mit Strebe B und nutzen dafür Schraube C" - erklärt die Bauanleitung. Aber steht der Büroschrank jetzt wirklich sicher? Lange bevor neue Gebrauchsgüter in den Handel kommen, gehen Experten der TÜV Rheinland Product Safety solchen und ähnlichen Fragen auf den Grund. Wir ermitteln durch praktische Tests, ob Produkte die Versprechen der Hersteller wirklich einhalten. Hintergrund:
Ab dem 1. Januar 2002 sind Hersteller zu der Einhaltung von Werbeaussagen sowie unmissverständlichen Bauanleitungen verpflichtet. Außerdem schreibt die Europäische Union dann eine Gewährleistung von 24 Monaten auf alle Gebrauchsgüter vor. Bisher waren freiwillige Garantien von lediglich zwölf Monaten die Regel. Die Vorgehensweise des TÜV-Tests auf "Gebrauchstauglichkeit" funktioniert wie folgt: "Wir simulieren die durchschnittliche Nutzung des Gerätes über mehrere Monate hinweg. Danach zeigt sich, ob das Produkt auch nach den neu vorgeschriebenen zwei Jahren noch voll funktionstätig ist". Damit sparen Hersteller mögliche Gewährleistungskosten.
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